Drucksache Nr. 1301/2007:
Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Hägewiesen 50

Inhalt der Drucksache:

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1301/2007
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Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Hägewiesen 50

Antrag,

zu beschließen,

der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Hannover GmbH ab 01.08.2007 laufende Beihilfen für eine Kindergruppe mit Einzelintegration in der städtischen Kindertagesstätte Hägewiesen 50, gemäß der Anlage 2 der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration" vorbehaltlich der Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministerium Referat 31.4 - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder -

zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.
Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt. Die laufenden Beihilfen stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

Begründung des Antrages


Die dreigruppige städtische Kindertagesstätte Hägewiesen in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit verfügt neben einer Krabbelgruppe über zwei Ganztagsgruppen mit je 25 Plätzen für Kindergartenkinder. Eine hiervon soll nun zu einer Kindergruppe mit Einzelintegration umgewandelt werden, da bei einem bereits betreuten Kind der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt wurde.

Das Kind wurde schon als Krabbelkind in der Einrichtung aufgenommen und lebt in unmittelbarer Nachbarschaft. Von daher wünschen sich die Eltern und auch das Team der Einrichtung die Weiterbetreuung dieses Kindes, trotz zusätzlichem Förderbedarf. Das Team soll durch die Einstellung einer heilpädagogischen Fachkraft für die Dauer der Einzelintegrationsmaßnahme erweitert werden. Die Gruppengröße müsste auf 20 Plätze abgesenkt werden. Der Platzverlust ist jedoch aufgrund der Prognosezahlen vertretbar und kann im gesamten Stadtbezirk abgefedert werden.

Um eine drohende Behinderung abzuwenden, beantragt der Träger die Durchführung dieser Einzelintegrationsmaßnahme zum 01.08.2007. Diese ist bis zur Einschulung des Kindes im Sommer 2009 vorgesehen.

Dem Träger wurde die Ergänzung der Betriebserlaubnis - zur Betreuung eines Kindes mit Behinderung - vom zuständigen Kultusministerium in Aussicht gestellt. Bauliche Veränderungen sind für diese Maßnahme nicht erforderlich.
51.4 
Hannover / 22.05.2007