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Erweiterung des Kindergartenplatzangebotes der Kindertagesstätte Nußriede (Träger: "Corona" e.V.)
Antrag,
zu beschließen,
- in der Kindertagesstätte Nußriede des Trägers "Corona" e.V. zehn Kindergartenplätze in Halbtagsform einzurichten
- das Zeitangebot einer Kindergartengruppe der Einrichtung von 3/4 Betreuung auf ganztags auszuweiten
- ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab 01.08.2007, laufende Beihilfen auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und -beträge für Kindertagesstätten in der Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 2.000,00 € | 4645.901-988400 | Zuwendungen | 40.100,00 € | *4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 160,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 40.260,00 € | |
Finanzierungssaldo | -2.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -40.260,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an die Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Im Stadtteil Groß-Buchholz besteht gegenwärtig eine starke Nachfrage nach Kindergartenplätzen, die mit dem vorhandenen Platzangebot nicht befriedigt werden kann. Es ist auch zu beobachten, dass Anträge auf Vermittlung eines Kindergartenplatzes von den Eltern sehr frühzeitig gestellt werden und die Plätze in Anspruch genommen werden, sobald die Kinder drei Jahre alt geworden sind. Deshalb ist es erforderlich, die Zahl der Plätze zu erhöhen. Dies kann auch durch ein temporäres, am Bedarf orientiertes Angebot geschehen.
In der Kindertagesstätte des Trägers "Corona" e.V. werden in drei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe insgesamt 80 Kinder betreut. Im Kindergartenbereich gibt es eine Halbtagsgruppe mit Essen sowie eine Gruppe mit 3/4 Betreuung. Der Träger hat im Jahr 2003 in den Räumen seiner Kindertagesstätte eine zusätzliche Nachmittagsgruppe mit 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 13-17 Uhr eingerichtet. Dieses Angebot fand von Anfang an die Akzeptanz der Eltern. Da ein höherer Bedarf vorliegt, soll die Zahl der angebotenen Plätze in der Nachmittagsgruppe auf 20 Plätze erhöht werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird hiermit erfüllt. Für den Betrieb der Nachmittagsgruppe entstehen lediglich Investitionskosten in kleinerem Umfang, Umbaumaßnahmen sind nicht erforderlich.
Das Zeitangebot der Kindergartengruppe mit 3/4 Betreuung erweist sich zunehmend als nicht ausreichend. Es liegen Anfragen berufstätiger Eltern nach einer längeren Betreuungszeit vor. Außerdem ist der Wunsch nach einer Kooperation und wechselseitiger Vertretung der Kindergartengruppen innerhalb der Kindertagesstätte nicht zu erfüllen. Die Einrichtung einer Ganztagsgruppe wird insbesondere die personelle Vertretung für die Nachmittagsgruppe entscheidend verbessern. Auch die Kooperation im Rahmen der Sprachförderung mit den im Einzugsgebiet der Kindertagesstätte vorhandenen mehreren Grundschulen ist bei einer Ganztagsbetreuung besser zu gewährleisten, da die schulischen Angebote der Sprachförderung zeitlich sehr unterschiedlich gestaltet werden.
Die Planungen für die Umstrukturierungen in der Kindertagesstätte wurden mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.4
Hannover / 22.05.2007