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Bei der Planung wurden Aspekte der sozialen Sicherheit und barrierefreien Gestaltung der Grünflächen berücksichtigt. Die Planung wurde mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt. Von der geplanten Umgestaltung sind alle Geschlechter und gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen betroffen. Bei der Ausstattung wurden deren Bedarfe gleichermaßen berücksichtigt.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet.
Das Projekt führt zu einer Zunahme des Grünvolumens, fördert die Kalt- und Frischluftversorgung der Innenstadt, setzt Anreize für eine klimafreundliche Mobilität, schont Ressourcen durch Entsiegelung vorhandener Verkehrsinfrastruktur und durch Reduzierung des Verbrauchs fossiler Ressourcen und hat damit insgesamt positive Auswirkungen auf das Klima.
Die o. g. Kostentabelle ist eine nachrichtliche Übernahme aus der Beschluss-Drucksache 1919/2024.
Der Anteil der Landeshauptstadt wird aus dem vorhandenen investiven Teilfinanzhaushalt des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün gedeckt.
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt vor dem Hintergrund dringend notwendiger Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen, den historischen Maschpark mit den Grünflächen entlang der Leine zu verknüpfen. Durch die Entsiegelung von ca. 50 % der heutigen Verkehrsflächen der Culemannstraße entstehen ca. 8000 m² neue grüne, klimawirksame Flächen. Ziel ist ein zusammenhängender Park als kühlender, vielfältig nutzbarer innenstadtnaher Naherholungsraum mit direktem Bezug zur Leine.
Die Sperrung für den Kfz-Verkehr und die Stärkung von Fuß- und Radverkehr ermöglichen neue Ruhe- und Erlebnisräume in grüner Umgebung. Es sind deutlich messbare positive Wirkungen für die Klimawandelanpassung und die Verbesserung der Kalt- und Frischluftversorgung der Innenstadt zu erwarten. Der 1913 mit dem Neuen Rathaus als erster kommunaler Park entstandene denkmalgeschützte Maschpark wird durch die Erweiterung an seine historische Größe anknüpfen.
In der
Beschluss-Drucksache Nr. 1919/2024 wurden für den Umbau der Culemannstraße folgende Rahmenbedingungen als Grundlage für die weitere Planung beschlossen:
- Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in Süd-Nord-Richtung.
- Herausnahme der Culemannstraße aus dem Hauptverkehrsstraßennetz.
- Die Einbahnstraßenregelung wird spätestens 12 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme aufgehoben und die Culemannstraße für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt.
- Prüfung der Möglichkeiten zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
- Durchwegung bleibt mit Ausnahme des Anlieger- und Lieferverkehrs zur Bauverwaltung und der Gastronomie Loretta’s dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten.
Die Bearbeitung des Projektes erfolgt unter Federführung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün in Kooperation mit den Fachbereichen Tiefbau, Stadtentwässerung und Kultur.
1. Beteiligung der Bürger*innen
Vom 20.04. – 03.05.2026 hatten Bürger*innen die Gelegenheit, ihre Ideen und Wünsche zum Planungskonzept auf www.mitreden-hannover.de einzubringen. Über 4.000 Menschen haben sich an der Umfrage beteiligt. Die klar überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden hat das Planungskonzept zur Aufwertung der Parkflächen und die damit verbundene Umwidmung der Straßenverkehrsflächen positiv bewertet.
Eine detaillierte Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist auf
www.hannover.de/maschpark veröffentlicht.
2. Entwurfsbeschreibung
Der Planungsraum wird im Norden vom Friedrichswall zwischen Friederikenplatz und der Bauverwaltung, im Osten vom Maschpark, im Süden vom Arthur-Menge-Ufer am Kurt-Schwitters-Platz und im Westen durch die Leine begrenzt.
Mit der Entwurfsplanung wurde das Büro
nsp schonhoff schadzek depenbrock Landschaftsarchitekten Stadtplaner Part GmbB aus Hannover nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens beauftragt.
Der Planungsentwurf folgt dem Leitmotiv des Förderantrags
„Maschpark und Leineufer wiedervereint“ und vernetzt die großzügigen Parkanlagen des historischen Maschparks rund um das Rathaus mit den Grünflächen entlang des Flussufers der Leine. Er verbindet die nördlich angrenzende Innenstadt mit den südlichen Stadtteilen und dem Naherholungsraum rund um den Maschsee (s. Anlage 1).
Dazu wird die Culemannstraße in ihrer Lage auf dem ursprünglich bereits 1899 zum Schutz von Maschpark und Neuem Rathaus angelegten Hochwasserdeich zu einem großzügigen Parkweg mit künftiger Hauptnutzung als Veloroute und parallel geführtem Gehweg umgebaut.
Hiermit gelingt es, die trennende Wirkung der Straße aufzulösen und den historischen Maschpark bis an die Leine erlebbar zu machen.
Neue Antrittsplätze im Norden am Friedrichswall und im Süden am Arthur-Menge-Ufer verbinden und ordnen die ankommenden Parkwege mit den Wegeverbindungen der angrenzenden Straßen. Hier gliedern neu angelegte und erweiterte Pflanzbeete in markanten Kreisformen die Platzflächen und ermöglichen Aufenthaltsangebote mit attraktiven Blickbezügen zur Leine und zum Rathaus (s. Anlage 2).
Der parallel zur Leine verlaufende Clara-Zetkin-Weg erhält wegebegleitend neue Sitzangebote und wird mit informellen Spiel- und Bewegungselementen für alle Generationen ergänzt. Denkbar sind hier Schaukel- und Balanciergeräte eingestreut in die vorhandenen Gehölzgruppen. Blütenreiche Ansaaten in den offenen Wiesenlichtungen wechseln sich mit weitläufigen Rasenpartien ab. Weiter südlich wird der Weg am Gandhi-Denkmal vorbei mit dem Uferweg an der Seerosenbucht (Perpignanweg) am Maschteich verbunden, sodass sich ein attraktiver neuer Rundweg ergibt.
Der Kreuzungspunkt am Bristolweg in Verlängerung zur Hardenbergstraße wird als
„Bristolplatz“ in einer Kreisform gefasst und mit weiteren Sitzangeboten und Pflanzinseln gegliedert. Hier werden die ankommenden und sich kreuzenden Wegebeziehungen aufgenommen und gelenkt.
Weiter südlich bietet sich die Möglichkeit, mit einem Aufenthaltsplatz am Wasser die Leine unmittelbar zu erleben. Der „Wasserplatz“ wird durch ein ca. 30 m langes Holzdeck mit Sitzangeboten am Fluss auf zwei Ebenen gestaltet. An der Leine entsteht damit ein neuer Erholungsort unter dem Schattendach der umstehenden Bäume. Ein kreisrund eingefasstes Baumbeet, unterpflanzt mit Stauden und Gräsern, erhält Sitzauflagen mit Blick zum Wasser. Vom Rathaus kommend, verbindet ein neuer diagonal geführter Weg diesen attraktiven Aufenthaltsbereich direkt an der Leine mit den bestehenden Uferwegen am Maschteich (s. Anlagen 3 und 4).
Der Bereich um das „
Loretta´s“, dem 1936 erbauten kleinen „Milchhäuschen“ an der Bella-Vista-Brücke, wird gestalterisch aufgewertet. Hier entsteht durch den Rückbau der dominanten und trennenden Straßenflächen ein großzügiger kreisrunder Platz mit Baumbeet und geschwungenen Sitzbänken, die zweiseitig mit Rücken- und Armlehnen interessante Blickbeziehungen in alle Richtungen ermöglichen. Die verschiedenen Wegebeziehungen werden barrierefrei über den mit Naturstein gepflasterten Platz angebunden. Die Veloroute und der begleitende durchgehende Parkweg queren den Platz und erhalten zur Markierung der besonderen Nutzungsmischung eine aufhellende Oberfläche. Hier bietet der Maschpark künftig Raum für Begegnung und als Treffpunkt. Eine kleine Bühne für Kulturveranstaltungen in Verbindung mit dem gastronomischen Angeboten ist denkbar (s. Anlage 5).
3. Verkehr
Da das Förderprogramm nach Fertigstellung keine baulichen Veränderungen mehr zulässt, besteht die zentrale Herausforderung darin, eine Veloroute zu planen, die zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten sowohl vom Kraftfahrzeugverkehr als auch vom Radverkehr genutzt wird. Hierfür ist eine temporäre Einbahnstraßenregelung von Süden nach Norden geplant, die ausschließlich für den Kraftfahrzeugverkehr gilt, während gleichzeitig Radverkehr in beide Richtungen erlaubt ist.
Die Verkehrsflächen im Park sowie die Einmündungen der Culemannstrasse im Süden (Kurt-Schwitters-Platz) und Norden (Friedrichswall) werden so gestaltet, dass sie sowohl den Anforderungen der temporären Einbahnstraßenregelung als auch der späteren dauerhaften Nutzung als Veloroute gerecht werden. Zur sicheren und komfortablen Führung aller Verkehrsteilnehmenden werden die Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen ausgestattet. Zusätzlich wird die Einführung einer Tempo-30-Regelung und eine Anordnung als Fahrradstraße geprüft.
Die geplante Breite der zukünftigen Veloroute von insgesamt 5,5 m ermöglicht während der Übergangsphase eine kombinierte Nutzung:
- Auf einer 3,5 m breiten Fahrbahn wird der Einbahnstraßenverkehr für Kraftfahrzeuge sowie Radfahrende in „Süd–Nord“-Richtung geführt.
- Für den gegenläufigen Radverkehr wird ein 2,0 m breiter Bereich eingerichtet, der durch eine temporär befestigte niedrige Schwelle abgetrennt wird.
Nach Abschluss der Übergangsphase und der endgültigen Umwandlung zur Veloroute wird die temporäre Schwelle wieder entfernt, sodass die gesamte Fläche dauerhaft dem Radverkehr zur Verfügung steht. Die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit für den Liefer-/ Anliegerverkehr des Restaurants „Loretta’s“, der Bauverwaltung sowie für Rettungsfahrzeuge wird sichergestellt.
Parallel zur Veloroute entsteht zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz eine durchgängige Gehwegverbindung mit einer wassergebundenen Oberflächenbefestigung. Verknüpfte Gehweganbindungen, wie der Bristolweg hinter dem Rathaus, oder die Wegeverbindung zwischen „Loretta’s“ und Maschpark, erfolgen barrierefrei mit einem durchgehenden taktilen Leitsystem.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Hochwasserschutzes werden Teile der bestehenden Fahrbahn, d. h. z. B. der vorhandene Unterbau wiederverwendet.
Die Veloroute erhält eine durchgehende Beleuchtung mit energiesparenden und insektenfreundlichen Leuchtköpfen aus dem Smart-City-Light-Projekt, die jetzt schon installiert sind und zukünftig weiter Verwendung finden sollen.
Zu gegebener Zeit ist ein straßenrechtliches Einziehungsverfahren durchzuführen.
Die baulichen Anpassungen der Knotenpunkte Friedrichswall / Karmarschstraße / Culemannstraße im Norden und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer / Arthur-Menge-Ufer / Willy-Brandt-Allee / Culemannstraße im Süden sind eigene große Projekte, die im Nachgang zu dieser Maßnahme zu bewältigen sind. Hier ergeben sich durch den Entfall der Abbiegespuren Möglichkeiten für eine geänderte Aufteilung der Verkehrsflächen bzw. für einen Rückbau und eine Entsiegelung. Entsprechende Mittel sind bislang in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht eingeplant. Daher wird es eine übergangsweise Lösung der Anbindung der Radspuren und der Herausnahme von Abbiegespuren geben müssen - auch unter Berücksichtigung der Einbahnstraßenführung im ersten Jahr nach der Fertigstellung.
4. Hochwasserschutz
Die neuen Berechnungen zum hundertjährlichen Hochwasser (HQ 100/HQ200) zeigen, dass die bestehende Höhe des Straßendamms der Culemannstraße, der historisch zum Schutz vor Überschwemmungen für den Maschpark und das Neue Rathaus angelegt wurde, zukünftig nicht mehr ausreichend ist.
Eine Erhöhung des Damms um 0,5 bis 0,8 m ist wegen des sensiblen Baumbestandes im denkmalgeschützten Maschpark nicht realisierbar. Somit ist im Hochwasserfall nur eine mobile Lösung möglich. Mit dem System „AquaRiwa 120“, das von der Landeshauptstadt bereits vorgehalten wird, kann eine Barriere aus mit Wasser gefüllten Säcken aufgebaut werden. Da das System eine ebene, befestigte Fläche von 2,0, m Breite sowie auf gleicher Höhe einen durchgängigen Deichverteidigungsweg von 3,5 m Breite auf der heutigen Dammkrone benötigt, wurde in der vorgelegten Planung die Breite der zukünftigen Veloroute mit 5,5 m festgelegt.
5. Projektabgrenzung zum Bauvorhaben Sanierung der Bauverwaltung
Die Sanierung der Bauverwaltung wird voraussichtlich parallel ab Mitte 2027 beginnen und endet voraussichtlich im Jahr 2031. Für die Baustelleneinrichtung werden der westlich der Bauverwaltung gelegene Teil des Maschparks, der Gehweg und die Parkplätze an der Culemannstraße zwischen Friedrichswall und Bristolweg benötigt. Aus diesem Grund reduziert sich die Fläche des Projektgebiets abweichend vom im Förderprogramm beantragten Lageplan. Es wird während der Sanierung der Bauverwaltung ein ortsfester Bauzaun als Abgrenzung der beiden Projekte installiert. Da der Rückbau der Culemannstraße im Dezember 2028 mit Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein muss, kann die für die Baustelleneinrichtung genutzte Fläche erst ab ca. 2031 zurückgebaut und in den zukünftigen Maschpark integriert werden. Es werden dazu weitere Mittel im Haushalt 2031/32 benötigt, da zu dem Zeitpunkt keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen.
Die Fördermittel des Bundesprogramms sind durch die Reduzierung der Fläche nicht gefährdet, da die Förderziele weiterhin erreicht werden.
6. Wissenschaftliche Begleitung
Eine Auflage des Förderprogramms ist die Erhebung von Indikatoren, um messbare Parameter zu ermitteln, die die Wirksamkeit der Maßnahme in Bezug auf die Klimawandelanpassung dokumentieren.
Dazu werden vor und nach dem Umbau folgende Indikatoren an der Culemannstraße erfasst und ausgewertet:
- Klimadaten (Lufttemperatur, relative Feuchte, Globe-Temperatur („gefühlte Temperatur“), Helligkeit)
- Oberflächentemperatur an ausgewählten Hitzetagen/-nächten im Sommer
- Anzahl des Rad-, Fuß,- und Kfz-Verkehrs.
7. Kulturareal Maschpark – Projekt KAMP (Kultur am Maschpark)
Das mit dem Kulturentwicklungsplan beschlossene Kulturareal Maschpark wird im Rahmen der Maßnahme Maschparkerweiterung mitentwickelt.
Im gemeinsam mit den anrainenden Museen (Sprengel Museum, Landesmuseum, Museum August Kestner (MAK)) erarbeiteten Konzept KAMP (Kultur am Maschpark), soll - ausgehend von der historischen Verbindung des Gartendenkmals Maschpark mit der Kultur - die Einheit von Natur und Kultur wieder hergestellt und eine verstärkte Zusammenarbeit der (Kultur-) Institutionen um den Maschpark entwickelt werden.
Auch die historischen Stadtmodelle im Neuen Rathaus sollen in das Konzept miteinbezogen werden.
Des Weiteren wird der Bestand von Kunst im öffentlichen Raum im Maschpark und an der Culemannstraße in das neue Konzept eingebunden und erweitert.
Auch die Verortung und Sichtbarmachung der im Park vorhandenen Partnerstadt-Wege wird entwickelt und neu interpretiert. Integriertes Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sollen das Areal mit all seinen vorhandenen und neuen Formaten sichtbar machen. Nach der Sanierung der Bauverwaltung ist eine künstlerische Aufwertung des Bereichs zwischen MAK, Neuem Rathaus und Bauverwaltung angedacht.
Eine gesonderte Beschlussdrucksache zur Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen für das Kulturareal wird den politischen Gremien vorgelegt.