Drucksache Nr. 1297/2018 E1 N1:
Die Neufassung der 1. Ergänzung zur Drucksache 1297/2018 E1 -Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 19.11.2018 – ist erforderlich, weil eine Anpassung des Ansatzes bei den Abschreibungen im TH 19 unterblieben ist und bei der Umsetzung der politischen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses die Verwaltung mehrere Anträge in den Auswirkungen missverstanden hat. So sind im Produkt 36201 in beiden Haushaltsjahren 17.175,- € zu viel erfasst, im Produkt 36303 nur in 2019 42.500,- € und im Produkt 36501 wieder für beide Jahre 70.000,- €. Im Produkt 28102 ist verwaltungsseits eine Absenkung der Zuwendung um 10.300 ,- € bereits ab 2019 umgesetzt worden, der politische Beschluss des Kulturausschusses sah dies erst ab 2020 vor.
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1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 19.11.2018

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1. Neufassung
1297/2018 E1 N1
7
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Die Neufassung der 1. Ergänzung zur Drucksache 1297/2018 E1 -Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 19.11.2018 – ist erforderlich, weil eine Anpassung des Ansatzes bei den Abschreibungen im TH 19 unterblieben ist und bei der Umsetzung der politischen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses die Verwaltung mehrere Anträge in den Auswirkungen missverstanden hat. So sind im Produkt 36201 in beiden Haushaltsjahren 17.175,- € zu viel erfasst, im Produkt 36303 nur in 2019 42.500,- € und im Produkt 36501 wieder für beide Jahre 70.000,- €. Im Produkt 28102 ist verwaltungsseits eine Absenkung der Zuwendung um 10.300 ,- € bereits ab 2019 umgesetzt worden, der politische Beschluss des Kulturausschusses sah dies erst ab 2020 vor.
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1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 19.11.2018

Antrag,

1) die Veränderungen des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes 2019/2020 zu beschließen, die durch die politischen Änderungsanträge (Anlage 1) und durch verwaltungsseitige Änderungen entstanden sind und insgesamt im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 2) und den Finanzhaushalt (Anlage 3) aufgeführt sind. Dazu gehören auch die geänderten Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 4) und die beschlossenen Änderungen von Zielen und Kennzahlen in den wesentlichen Produkten 11105 - Personal- und Organisationsmanagement, Controlling - und 27202 – Stadtbibliothek - (Anlage 5), sowie der nachgereichte Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (Anlage 6),

2) den nachgereichten Wirtschaftsplan der Hafen Hannover GmbH (Anlage 7) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Die 1.Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 berücksichtigt alle haushaltswirksamen Veränderungen durch die Fachausschussbeschlüsse bis zum 19.11.2018 und die haushaltswirksamen Veränderungen der Verwaltung seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2019/2020 am 16.08.2018.
Haushaltsneutrale Veränderungen z.B. von Pensionsrückstellungen, Versorgungsbezügen und Beihilfen sowie die Umlagen der internen Leistungsbeziehungen (insbesondere der Nutzungsentgelte) und fachbereichsinternen Dienstleistungen werden erst im Rahmen der Fertigstellung des Haushalts umgesetzt. Auf eine umfangreiche Darstellung im Veränderungsdienst wird daher verzichtet.

Anlage 1 – Veränderungen durch Fachausschussbeschlüsse
Um die politischen Beschlüsse besser nachvollziehen zu können, legt die Verwaltung erstmalig mit Anlage 1 sowohl für den Ergebnishaushalt wie auch für den Finanzhaushalt eine Übersicht aller beschlossenen Änderungsanträge je Produkt bzw. je Investitionsmaßnahme vor. Diese sind dann auch in die folgenden Anlagen 2 und 3 zum Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Anlagen 4 und 5 zu Verpflichtungsermächtigungen sowie Zielen und Kennzahlen bei wesentlichen Produkten eingearbeitet worden.

Anlage 2 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert die Verwaltungsänderungen, die wesentlichen Veränderungen sind:

Aufwandserhöhungen für 2019 und 2020

Erhöhung der Personalaufwendungen um insgesamt rd. 1,3 Mio. € in 2019 und rd. 1,7 Mio. € in 2020. Dies betrifft die städtische Beschäftigungsförderung (siehe Drucksache 2605/2018) und aufgrund einer neuen Personalbemessung die Schwimmbäder sowie das Ricklinger Bad infolge der Rücknahme.

Erhöhung verschiedener Zuwendungen um insgesamt 218 T€ in 2019 und 230 T€ in 2020, insbesondere im Teilhaushalt 41, Kultur.

Darüber hinaus erhöhen sich im TH 66 ab 2019 die Gebühren der Städtentwässerung für die Reinigung der Straßenabläufe um jährlich 800.000 T€.

Aufwandsminderungen für 2019

Absenkungen im TH 99 um 1,5 Mio. € für Zinsaufwendungen auf Grund der aktuellen Zinspolitik und 5,7 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage Solidarbeitrag wegen der geplanten Reduzierung infolge der vorzeitigen Tilgung des Fonds Deutsche Einheit.

Aufwandsminderungen für 2020

Absenkung der Zinsaufwendungen im TH 99 um weitere 5,0 Mio. € auf Grund geplanter Umschuldungen in Verbindung mit der aktuellen Zinspolitik.

Veränderungen der Erträge 2019 und 2020:

Durch den frühen Einbringungstermin des Haushaltsplanentwurfes schon im August dieses Jahres, konnten aktuelle Entwicklungen nicht bereits im Entwurf des Haushaltsplanes berücksichtigt werden.


Dies betrifft insbesondere die Schlüsselzuweisungen vom Land im TH 99, die um 60 Mio. € abgesenkt werden mussten. Ohne die Bestimmung der Zuweisungsmasse des Landes, der maßgeblichen Durchschnittshebesätze und der für den Zeitraum vom 01.10. des Vorjahres bis 30.09. des lfd. Jahres ermittelten Steuerkraft sowohl der Stadt wie auch der gesamten Gemeinden in Niedersachsen, ist eine konkrete Berechnung der Schlüsselzuweisungen nicht möglich gewesen. Eine Absenkung in der vorgenommenen Höhe ist nach den derzeitigen Informationen sehr wahrscheinlich.
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Erhöhung der Umsatzsteuer im TH 99 um 10 Mio. € auf Grund der Gesetzesvorlage des Bundeskabinetts, wonach die Steigerung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Höhe von 1 Mrd. € an die Kommunen weitergeleitet werden soll,

25 Mio. € entfallen im TH 99 auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Risikozuschläge bei den Pensionen und Beihilferückstellungen werden ertragswirksam aufgelöst.

Im TH 19 wurden die Erträge aus aktivierungsfähigen Eigenleistungen um 1 Mio. Euro in 2019 und für 2020 um 2 Mio. Euro erhöht. In gleicher Höhe wurden aktivierungsfähige Eigenleistungen im Investitionshaushalt bei der Investitionsmaßnahmen 11118804 auf einem nicht zahlungswirksamen Konto angepasst.

Weitere 3,5 Mio. Euro für 2019 und 2020 resultieren im TH 61 aus Zuweisungen der Region für den Leerstand in Flüchtlingsunterkünften. Zusätzliche Erträge aus Zuweisungen der Region für fertiggestellten Wohnungsbau werden im TH 61 in 2019 in Höhe von 8,5 Mio. Euro und für 2020 mit 8,9 Mio. Euro berücksichtigt.

Die Spalte III dieser Anlage dokumentiert die Änderungen durch die Fachausschüsse bis einschließlich 19.11.2018.
Die Anträge wurden grundsätzlich nach ihrer Zielsetzung erfasst. Das führte bei der Erfassung in Einzelfällen zu abweichenden Aufwandsarten oder Produkten, gelegentlich sogar zu anderen Teilhaushalten oder veränderten Zuordnungen zum Ergebnis- oder Finanzhaushalt, als im politischen Antrag dargestellt.
So wurde z. B. der im AWL beschlossene Antrag auf „Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Vereinsheim BSA Bothfeld“ nicht wie beantragt im Teilergebnishaushalt 19, Gebäudemanagement, erfasst. Es handelt sich hier um eine Vereinssportanlage, so dass die Veranschlagung als investive Zuwendung im Teilfinanzhaushalt 52, Sport und Bäder, erfolgen muss.

Der im AJHA und ASchuBi beschlossene Antrag zur Erhöhung der Zuwendungen in diversen Produkten verschiedener Teilhaushalte wurde vorerst mit der Gesamtsumme von 600.000 € im Teilhaushalt 20, Produkt 11121, Haushalt, erfasst. Die konkrete Aufteilung dieser Summe erfolgt im Rahmen der Fertigstellung des Haushaltsplans.

In der Spalte IV sind die Auswirkungen der HSK IX+ Maßnahme –Reduzierung der Personalaufwendungen um 8,5 Mio.€ - in der für 2019 und 2020 wirksamen Höhe berücksichtigt

Ergebnis insgesamt:

Die verwaltungsseitigen Änderungen, inklusive der Auswirkungen aus HSK IX+, für das Haushaltsjahr 2019 enden insgesamt mit einer Reduzierung der Aufwendungen um rd.

13,7 Mio. € bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Erträge um rd. 9,5 Mio. €. Dies führt zu einem Überschuss in 2019 in Höhe von 4,2 Mio. €. In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 19.11.2018 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 5,9 Mio. €. Durch die Spalten II und III ergibt sich ein Fehlbetrag 2019 von 1,7 Mio. €.

Die verwaltungsseitigen Änderungen, inklusive der Auswirkungen aus HSK IX+, für das Haushaltsjahr 2020 enden insgesamt mit einer Reduzierung der Aufwendungen um rd. 10,1 Mio. € bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Erträge um rd. 5,3 Mio. €. Dies führt zu einem Überschuss in 2019 in Höhe von 4,8 Mio. €.


In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 19.11.2018 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von
rd. 6,8 Mio. €.Durch die Spalten II und III ergibt sich ein Fehlbetrag 2020 von 2,0 Mio. €.

Anlage 3 - Finanzhaushalt 2019/2020 / Investitionsprogramm 2018 – 2023

Verwaltungsseitig wurden zahlreiche haushaltsneutrale Auszahlungsveränderungen vorgenommen.


Darüber hinaus wurden entsprechend der im TH 19 erhöhten Erträge für aktivierungsfähige Eigenleistungen in gleicher Höhe die investiven, nicht zahlungsrelevanten Auszahlungen bei der Investitionsmaßnahmen 11118804 veranschlagt.
Ebenfalls im TH 19 wurden für die Sanierung des Historischen Museums in den Jahren 2020 – 2022 insgesamt 10 Mio. Euro berücksichtigt.

Die Auszahlungen für Fahrzeugbeschaffungen wurden in verschiedenen Teilhaushalten insgesamt für 2019 um 2,3 Mio. Euro und für 2020 um insgesamt 2,7 Mio. Euro erhöht.

Im Mittelfristzeitraum wurden die Auszahlungen für die Eigenfinanzierung verschiedener, beschlossener ÖPP-Maßnahmen erhöht. So wurden die Ansätze in 2021 insgesamt um 17,4 Mio. Euro, für 2022 um rd. 34,9 Mio. Euro erhöht.

Im TH 99 wurden die Haushaltsansätze bei den Einzahlungen und Auszahlungen für geplante Umschuldungen nach den sich schon im Vorjahr und auch im lfd. Jahr abzeichnenden Bedarfen um 500 Mio. € in 2019 und um 350 Mio.€ in 2020 angepasst.

Anlage 4 - Verpflichtungsermächtigungen

In der Anlage 4 werden alle Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen dargestellt – sowohl die Veränderungen durch die Verwaltung wie auch die Veränderungen durch die Fachausschüsse.

Anlage 5 – Veränderungen bei wesentlichen Produkten

In der Anlage 5 werden die Anträge zur Änderungen von Zielen und Kennzahlen wesentlicher Produkte beigefügt. Die Umsetzung dieser Anträge erfolgt im Rahmen der Fertigstellung des Haushaltsplans.

Anlagen 6 und 7 - Wirtschaftspläne

Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover - Anlage 6

Der Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse Hannover wurde am 19.09.2018 vom Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover beschlossen.

Hafen Hannover GmbH - Anlage 7

Der Wirtschaftsplan der Hafen Hannover GmbH wurde am 10.09.2018 vom Aufsichtsrat der Hafen Hannover GmbH beschlossen.
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Hannover / 28.11.2018