Drucksache Nr. 1297/2018:
Haushaltssatzung 2019/2020

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Betriebsausschuss Städtische Häfen
In den Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1297/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Haushaltssatzung 2019/2020

Antrag,

die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Gemäß den Bestimmungen des § 112 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß §112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG wird für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ein Doppelhaushalt aufgestellt. Der Erlass der Haushaltssatzung liegt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 des NKomVG in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates.

Die Landeshauptstadt Hannover wendet für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 nach den Bestimmungen des § 63 Abs. 1 KomHKVO (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung)) übergangsweise die §§ 45 Abs. 6 (Wertansätze für Vermögensgegenstände und Schulden) und 47 Abs. 2 (Abschreibungen) GemHKVO (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung)) in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung an. Ein entsprechender Passus wurde in § 6 der Haushaltssatzung 2019/2020 aufgenommen.
20.11 
Hannover / 16.08.2018