Drucksache Nr. 1297/2011:
Umstrukturierung einer Hortgruppe in der städtischen Kindertagesstätte In den Sieben Stücken

Inhalt der Drucksache:

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1297/2011
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Umstrukturierung einer Hortgruppe in der städtischen Kindertagesstätte In den Sieben Stücken

Antrag,

zu beschließen,

die Hortgruppe (20 Plätze, bis 16:00 Uhr) der städtischen Kindertagesstätte In den Sieben Stücken 6 A, in Großbuchholz in eine bedarfsgerechte Gruppenstruktur mit zurzeit 11 Kindern im Schul- und 8 im Kindergartenalter zum 01.08.2011 umzuwandeln.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51400000
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 2.933,00 €
Kostenerstattungen 3.207,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 20.980,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -14.840,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -14.840,00 €
Die Landesförderung sowie die Elternbeiträge wurden als Einnahme berücksichtigt.

Begründung des Antrages

In der städtischen Kindertagesstätte In den Sieben Stücken werden in zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen sowie in einer Hortgruppe insgesamt 100 Kinder betreut. Die Betreuungsplätze im Kleinkind - und im Kindergartenbereich sind voll ausgelastet. Die Hortgruppe dagegen hat derzeit eine Unterbelegung mit 13 Kindern.

Dieses erklärt sich zum Einen mit der Entfernung zur zuständigen Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg und zukünftig verstärkt mit der Situation, dass die Grundschule zum Schuljahr 2011/2012 eine Ganztagsschule sein wird. Bereits seit 2007 melden Eltern ihre Kinder weniger für die Hortbetreuung an, da ab diesem Zeitpunkt die Grundschule In den Sieben Stücken geschlossen wurde. Von daher wird davon ausgegangen, dass der Hortstandort auch zukünftig unattraktiv für die Eltern sein wird.

Die Betreuungssituation im Kindergarten wird jedoch derzeit immer stärker nachgefragt. Die Voranmeldeliste für 2011 weist 42 Kinder auf, davon könnten zum neuen Kindergartenjahr lediglich 12 Kinder in den vorhandenen Kindergartengruppen aufgenommen werden.

Um dem erhöhten Betreuungsbedarf der Eltern im Kindergartenbereich nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, die Hortgruppe mit 20 Plätzen in eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung umzuwandeln. Ab 01.08.2011 werden zunächst 11 Hortkinder und 8 Kindergartenkinder betreut. Für die Schulkinder wird die Betreuungszeit (12:00 - 16:00 Uhr) unverändert beibehalten, für die Vorschulkinder wird eine Ganztagsbetreuung (8:00 - 16:00 Uhr) angeboten.

Die Erteilung einer geänderten Betriebserlaubnis wurde vom MK - Referat Kindertagesstätten - bereits in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / 06.06.2011