Drucksache Nr. 1294/2005:
Beihilfe aus dem Programm "Soziale Stadt" an die AWO Region Hannover e.V.
Projekt "Freiwilliges Soziales Training und Aktivierung Hainholz" für 2005

Inhalt der Drucksache:

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Beihilfe aus dem Programm "Soziale Stadt" an die AWO Region Hannover e.V.
Projekt "Freiwilliges Soziales Training und Aktivierung Hainholz" für 2005

Antrag,

der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. für das Projekt „Freiwilliges Soziales Training und Aktivierung Hainholz“ für das Jahr 2005 aus der Haushaltsstelle 1.4980.718300.5 „Programm Soziale Stadt“, a) Projekte, eine einmalige Beihilfe in Höhe von bis zu
20.000 Euro

zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Modellzeitraum lag der Anteil der Frauen bei 25 %. Nach der Modellevaluation des Deutschen Jugendinstitutes liegt dieser Wert im Durchschnittsbereich des Bundesmodellprogramms. Für den Übergangszeitraum liegt noch keine Evaluation vor.

Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
Das Projekt in Hainholz steht Menschen mit Behinderungen grundsätzlich offen, ist jedoch nicht ausdrücklich für diese Zielgruppe konzipiert. Grundsätzlich muss eine Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt realistisch erreichbar sein. In 2004 waren 2 Teilnehmer mit körperlichen Einschränkungen beschäftigt.

Kostentabelle

Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover haben das Programm „Soziale Stadt“ für die kommenden Jahre zum kommunalen Handlungsschwerpunkt erklärt. Damit verbunden ist eine Konzentration von Maßnahmen und Ressourcen in den für das Programm ausgewählten Gebieten Vahrenheide-Ost, Mittelfeld und Hainholz.

Das Projekt „Freiwilliges Soziales Training und Aktivierung Hainholz“ (FSTJ) richtet sich an die Zielgruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 25 Jahren, die Transfereinkommen beziehen, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, Maßnahmen abgebrochen oder aufgrund von Sprachproblemen Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die Arbeitswelt haben.

Die Teilnehmer sollen durch Praktika in verschiedenen Einsatzstellen und Betrieben, Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und durch beratende Begleitung neue Zukunftsperspektiven für sich entwickeln. So können die Startchancen in Bildung, Ausbildung und Beruf erheblich verbessert werden.

Damit greift das Projekt die im Integrierten Handlungskonzept Hainholz (DS 0025/2005) beschriebenen Zielsetzungen auf und trägt in besonderer Weise dazu bei, die lokale soziale Situation nachhaltig zu verbessern. Es soll auch im Jahr 2005 zunächst für den Zeitraum von April bis einschließlich September fortgesetzt werden.

Das Qualifizierungsbüro in Hainholz wurde im Rahmen des Modellprojektes „Freiwilliges Soziales Trainingsjahr“ (FSTJ) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 01.01.2003 eröffnet. Zum 30.09.2004 endete der Modellzeitraum.

Im Modellzeitraum erfolgte die Finanzierung des Projektes überwiegend durch die Bundesagentur für Arbeit (70 %) und Modellmittel des BMFSFJ (20 %). Der städtische Kofinanzierungsanteil betrug 10 % der Gesamtausgaben.

Nach dem Modellzeitraum hat das BMFSFJ seine Förderung eingestellt, die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Finanzierungsanteil deutlich verringert.

In 2004 haben noch 36 junge Menschen an der Maßnahme teilgenommen. Für 18 Abgängerinnen und Abgänger (entspricht 50,0 %) konnte eine positive Anschlussperspektive entwickelt werden. Der Verbleib stellt sich wie folgt dar:

Verbleib 2004
Anzahl
Beschäftigung
6
Ausbildung
5
Qualifizierungsmaßnahme
7
arbeitslos
4
sonstiges
14
insgesamt
36

Aufgrund des bisherigen Erfolges des Projektes (vgl. DS 1646/2004) konnten für einen Übergangszeitraum vom 01.10.2004 bis 31.03.2005 Mittel aus dem Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ in Höhe von 20.000 Euro als Übergangsfinanzierung bereitgestellt werden (Mikroprojekte „Rund ums Praktikum“ und „Halt durch“, vgl. DS 0294/2005).

Mit Drucksache 1646/2004 N1 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Fortführung der Maßnahme sichergestellt und ein entsprechender Deckungsvorschlag aus dem Beihilfeetat unterbreitet werden kann. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ab 2005 die Finanzierung von der Agentur für Arbeit übernommen werden kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit durch die Agentur für Arbeit oder die ARGE noch nicht gegeben. Dieses begründet sich mit der Umsetzung der Hartz Reform. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die ARGE beginnen augenblicklich erst mit der Entwicklung und Neustrukturierung der Maßnahmeangebote für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen von 16 bis 25 Jahren.

Für die Übergangszeit wird die Maßnahme von der Agentur für Arbeit gem. § 241 Abs. 3 SGB III mit 50 % für ein halbes Jahr kofinanziert. Von daher schlägt die Verwaltung vor, eine Verlängerung der Maßnahme um ein halbes Jahr, konkret vom 01.04.2005 bis 30.09.2005, vorzunehmen. Wenn sich für den Zeitraum ab 01.10.2005 neue Kofinanzierungsmöglichkeiten ergeben oder sich neue gesetzliche Perspektiven eröffnen, wird die Verwaltung eine Nachfolgedrucksache zur Entscheidung vorlegen.

Um die Durchführung des Projektes sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Mittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro aus der Haushaltsstelle 1.4980.718300.5 „Programm Soziale Stadt“, a) Projekte zu bewilligen. Die Mittel sind zur Kofinanzierung von Personal- und Sachkosten vorgesehen.
 50.09.1
Hannover / 09.06.2005