Informationen:
verwandte Drucksachen:
1293/2005 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 27.06.2005: Jugendhilfeausschuss: zur Kenntnis genommen
- 07.07.2005: Verwaltungsausschuss: zur Kenntnis genommen
1293/2005 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Jugendhilfeausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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1.) Kreisjugendwerk der AWO: Kleiner Jugendtreff und Lückekinderprojekt Desperados
2.) Gesellschaft zur Förderung ausländischer Jugendlicher (GFA): Lückekinderprojekt
und multikulturelle Kinder- und Jugendarbeit
In diesen Fällen befinden sich die Einrichtungen der beiden genannten Träger jeweils in einem Gebäude, die Zusammenlegung der Zuwendungsmittel macht die Träger in ihrer Gestaltungsmöglichkeit insbesondere hinsichtlich des Einsatzes ihrer Mitarbeiter (z.B. Krankheits- und Urlaubsvertretung) flexibler. Damit können auch Honorarkosten eingespart werden. Die Eröffnung von zentralen Beschaffungsmöglichkeiten für die Einrichtungen wirkt sich für den Träger kostengünstiger aus.
Die Erfahrungen hieraus konnten in weitere Gespräche mit den für eine Budgetierung in Frage kommenden Träger einfließen. Die Gespräche mit allen Trägern und dem Stadtjugendring Hannover haben zu dem einvernehmlichen Ergebnis geführt, dass eine flexiblere Mittelgestaltung von den Trägern zwar begrüßt, dies jedoch nicht in Form eines Gesamtbudgets als vorteilhaft erachtet würde. Aus Gründen von Übersichtlichkeit, Planung, Controlling und Verwendungsnachweiserstellung sollte deshalb angestrebt werden, die Zuwendungen wie bisher den Trägern für die einzelnen Einrichtungen gemäß Zuwendungsverzeichnis zu gewähren und ihnen dabei gleichzeitig die Möglichkeit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Einrichtungen untereinander zu schaffen. Somit würden bei Einsparungen in einer Einrichtung notwendige Mehrausgaben in einer anderen Einrichtung des Trägers ermöglicht werden.
Dies würde weiterhin die Erstellung von Finanzierungsplan und Verwendungsnachweis für jede Einrichtung bedeuten, trotzdem bestünde aber die Möglichkeit, durch flexible Mittelverwendung eine bedarfsorientierte Planung und Kontinuität insbesondere im Personalbereich sowie Verlässlichkeit und Qualitätssicherung erreichen zu können. Trotz einer grundsätzlichen Zustimmung zu diesem Verfahren würde eine Einzelfallentscheidung notwendig bleiben. Geänderte Finanzierungspläne bei Inanspruchnahme von Mitteln einer anderen Einrichtung wären vom Träger zu erstellen und nach Prüfung der weiteren Gewährleistung der pädagogischen Zielsetzungen sowie der Notwendigkeit der Mittelumverteilung seitens der Verwaltung mit Änderungsbescheiden zu genehmigen.
Die Möglichkeit einer so ausgestalteten Gewährung von Zuwendungsmitteln käme bei den Trägern mit folgenden Einrichtungen in Betracht:
Die Möglichkeit der flexibleren Mittelgestaltung für die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Betriebsführung ihrer Einrichtungen ist wie beschrieben gegeben.
Sofern seitens der Ratsgremien dies gewünscht würde, würde die Verwaltung bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2006 entsprechend verfahren.