Drucksache Nr. 1292/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Schäden durch Obike-Mietfahrräder
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1292/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Schäden durch Obike-Mietfahrräder
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.3.2.

Die 500 Mietfahrräder der Firma Obike werden von ihren Nutzern oder mit
Vandalismushintergrund teils in chaotischer und gefährdender Weise abgestellt.
Mittlerweile häufen sich Klagen von Autobesitzern, deren Fahrzeuge von umgestürzten
oder umgewehten Fahrrädern beschädigt wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welcher Weise können Betroffene Schäden geltend machen, die von unsachgemäß
abgestellten Obike-Mietfahrrädern verursacht werden?

2. Inwiefern steht die Stadt in Kontakt mit der Firma Obike bezüglich einer
sachgemäßeren Verwendung der Mietfahrräder ?

3. Welche Maßnahmen trifft die Stadt selbst, um Schäden durch unsachgemäß
abgestellte Fahrräder zu verhindern?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort


Frage 1: In welcher Weise können Betroffene Schäden geltend machen, die von unsachgemäß abgestellten Obike-Mietfahrrädern verursacht werden?

Die Geschädigten können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen gegen den Schädiger, ggf. auch gegen die Firma Obike. Ein Strafantrag wegen Sachbeschädigung wäre seitens des Geschädigten bei der Polizei zu stellen.

Frage 2: Inwiefern steht die Stadt in Kontakt mit der Firma Obike bezüglich einer sachgemäßeren Verwendung der Mietfahrräder?

Sofern Hinweise zum Zustand oder zur Aufstellung von Obikes an die Verwaltung herangetragen werden, werden diese an die Firma Obike weitergeleitet. Eine nennenswerte Zahl von entsprechenden Meldungen an die Verwaltung ist im Übrigen seit Inbetriebnahme des Verleihsystems nicht zu verzeichnen. Weitergehende Kontakte zur Firma Obike bestehen nicht.

Frage 3: Welche Maßnahmen trifft die Stadt selbst, um Schäden durch unsachgemäß abgestellte Fahrräder zu verhindern?



Die Verantwortung für die Aufstellung von Fahrrädern im öffentlichen Raum liegt bei dem Nutzer bzw. Eigentümer, in diesem Fall bei der Firma Obike. Ein Eingreifen der Stadt wäre aus rechtlichen Gründen nur in Einzelfällen im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, beispielsweise bei Gefährdungen von Passanten oder dem Blockieren von Feuerwehreinfahrten möglich. Sofern dem neugeschaffenen städtischen Ordnungsdienst ein unsachgemäß abgestelltes Rad auffällt, wird dieses an eine geeignete Stelle umgestellt.