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- Ratsversammlung
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CDU-Fraktion
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Bei den Brandschauobjekten wird hierbei insbesondere geprüft, ob Mängel vorliegen, die zu einer Brandgefahr führen können und ob Mängel vorliegen, die die Rettung von Menschen gefährden oder wirksame Löschmaßnahmen behindern können.
Der Überprüfungsschwerpunkt liegt auf der Erfassung von betrieblichen, technischen und organisatorischen Mängeln. Ferner werden im Rahmen der Brandverhütungsschau die objektspezifischen Brandschutzeinrichtungen für die Feuerwehr gesichtet bzw. die externen Nachweise hierfür geprüft, z.B. Brandmeldeanlagen oder Löschanlagen. Durch die Brandverhütungsschau werden auch die objektspezifischen Einsatzplanungen bewertet, so z.B. die Aufstellflächen für die Feuerwehr, die Anleiterbarkeit des Gebäudes oder vorhandene Feuerwehrpläne.
Zur Abgrenzung sei erwähnt, dass es sich bei der Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr nicht um eine bauordnungsrechtliche Überprüfung handelt. Es wird nicht begutachtet, ob die Gebäude der aktuellen Baugenehmigung entsprechen oder ob bestehende Gebäude an die aktuellen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden sollen oder müssen. Auch die systematische Erfassung von abgängigen und defekten Bauteilen und Anlagen zählt nicht zum Überprüfungsumfang einer Brandverhütungsschau.
Frage 1: Wann und in welchem Rhythmus erfolgen die Begehungen der städtischen Immobilien und insbesondere der Schulen durch den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz?
Die Überprüfungsfrist beträgt bei den Versammlungsstätten sowie den Alten- und Pflegeheimen drei Jahre, bei allen übrigen brandschaupflichtigen Objekten fünf Jahre.
Für die städtischen Schulen wurde Ende 2010 gemeinsam von den Fachbereichen Gebäudemanagement, Feuerwehr sowie Planen und Stadtentwicklung ein Verfahren und Bewertungsschema zur baulichen Sicherstellung der Rettungswege entwickelt. Dieses war erforderlich, da gerade die Rettungswegsituation in den bestehenden und unsanierten Schulen, unabhängig vom Bestandsschutz, als verbesserungswürdig bewertet wurde. Die gemeinsamen Begehungen sind größtenteils erfolgt. Auf Basis der nun vorliegenden Prioritätenliste sind die resultierenden Baumaßnahmen bereits abgeschlossen bzw. befinden sich in der Ausführung oder Planung. Somit konnte erreicht werden, dass die bauliche Rettungswegsituation erheblich verbessert wurde oder wird.
Die Brandverhütungsschau in den städtischen Schulen findet nun in der Folge und abgestimmt auf die Priorisierung wieder verstärkt seit Ende 2017 statt, wobei der Schwerpunkt auf die Überprüfung des organisatorischen Brandschutzes und der Sicherstellung einer wirksamen Brandbekämpfung liegt.
Frage 2: Welche Mängel wurden dabei in den letzten 5 Jahren festgestellt und wie ist deren Schweregrad (bitte Einzelauflistung nach Objekten) und warum sind festgestellte Mängel teilweise bis heute nicht behoben?
Die sich unabhängig vom bestehenden Bestandsschutz ergebenden baulichen und technischen Handlungserfordernisse, in der Regel Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges, Bildung definierter Rauch- bzw. Brandabschnitte sowie Aktualisierung von Rettungswegkennzeichnungen und Fortschreibung von Flucht- und Rettungsplänen, werden vom Fachbereich Gebäudemanagement mit den bestehenden personellen und materiellen Ressourcen konsequent abgearbeitet. Aus Effizienz- und Synergiegründen und zur Minimierung der Belastungen für die Nutzer geschieht dies vorzugsweise, sofern unter Sicherheitsgesichtspunkten verantwortbar, im Rahmen ohnehin anstehender sonstiger Sanierungsmaßnahmen. Organisatorische Erfordernisse werden im Regelfall durch den Nutzer des städtischen Objektes abgestellt.
Frage 3: Wie lange würde es, bei Anwendung des aktuellen Prüfrhythmus dauern, bis alle hannoverschen städtischen Gebäude jeweils einmal geprüft sind?
Der Großteil der städtischen Objekte, wie z.B. Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude, fallen nicht in die Überprüfungspflicht durch eine Brandverhütungsschau, da von diesen baulichen Anlagen keine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder im Falle eines Brandes keine erhebliche Gefahr für eine größere Anzahl von Menschen besteht. Insofern fehlt der Rechtsrahmen, alle städtischen Gebäude im Rahmen einer Brandverhütungsschau zu überprüfen.