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Die geplanten Erhöhungen der Eintritts- und Kurspreise, die Änderung der Tarifordnung und die Mieterhöhung für Vereine berücksichtigen die Interessen von Frauen und Männern in gleichem Maße.
Die Klimaauswirkungen sind als neutral einzuschätzen.
Die Bäder- und Saunaeintrittspreise sowie die Preise für Kurse sind zuletzt zum 01.01.2018 (Drucks. Nr. 1992/2017 N1) erhöht worden. Die von der Stadt festgelegten Bäderpreise gelten sowohl in den von der Stadt selbst betriebenen Bädern (Stadionbad, Vahrenwalder Bad, Nord-Ost-Bad, Stöckener Bad, Lister Bad, Naturbad Hainholz, Ricklinger Bad und Misburger Bad) als auch entsprechend in den an Vereine oder gemeinnützige Betriebsgesellschaften abgegebenen Bädern (Fössebad, Anderter Bad, Kleefelder Bad), die vertraglich an die städtischen Eintrittspreise gebunden sind. Auch die Mieten für Vereine für die Veranstaltungs- und Trainingsnutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer*innen wurden im Jahr 2018 zuletzt angepasst.
Gemäß Anlage 2: Block C – Maßnahme 27 zu Drucksache Nr. 0080/2024 soll eine „Anpassung und Vereinfachung der Tarifordnung der Bäder“ erfolgen, um entsprechend Mehreinnahmen in Höhe von 250.000 € als Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept XI zu erzielen und das Tarifsystem für das Online-Geschäft attraktiver und einfacher zu gestalten. Bisher gibt es 37 verschiedene Einzel- und Mehrfachkarten für den Schwimmbadbesuch, zukünftig soll es nur noch 16 Tarife geben. Damit soll auch der Kassiervorgang im Schwimmbad verkürzt werden.
Basis für die Berechnung der voraussichtlichen Mehreinnahmen sind die durchschnittlichen Verkaufszahlen der Jahre 2019 und 2023. Eine genaue Kalkulation der voraussichtlichen Einnahmen in den nächsten Jahren gestaltet sich aufgrund der Rahmenbedingungen wie:
- Neueröffnung Misburger Bad (alte Verkaufszahlen nur vom Freibad)
- Sanierungen im Rahmen des Bäderkonzeptes
- unvorhergesehene Badschließungen/Teilsperrungen (z. B. Naturbad Hainholz, Lister Bad)
zum heutigen Zeitpunkt als sehr schwierig. Die Verwaltung geht aber davon aus, den Haushaltskonsolidierungsbetrag in Höhe von 250.000 € trotzdem zu erreichen.
Zu den Änderungen ist im Einzelnen folgendes anzumerken:
zu 1.)
Eintrittspreise (Anlage 1)
a) Bei einem Vergleich mit den anderen deutschen Großstädten mit 500.000 – 600.000 Einwohner*innen (Duisburg, Dresden, Bremen, Dortmund, Leipzig, Düsseldorf, Essen, Nürnberg und Stuttgart) kommt heraus, dass im Mittel 5,30 € für den Besuch (Tagestarif für Erwachsene) eines vergleichbaren Bades, ohne besondere Ausstattung, zu zahlen sind. In Hannover kostet der Besuch derzeit 4,50 €. In den
o. g. Städten werden Eintrittspreise zwischen 4,00 € und 9,70 € gezahlt. An dem Ergebnis dieser Erhebung hat sich die Verwaltung bei der Neufestlegung der Eintrittspreise orientiert, so dass künftig 5,00 € (+ 11,11 %) pro Besuch zu zahlen sind.
b) Die Halbjahresdauerkarten sollen zwischen 20 % und 28,57 % angehoben werden und damit etwas mehr als die übrigen Karten für den Schwimmbadbesuch. Mit 225,00 € kostet eine Halbjahresdauerkarte für Erwachsene künftig 50,00 € mehr als bisher, pro Monat aber nur 37,50 € und die Karte kann täglich - auch mehrfach - in allen von der Stadt betriebenen Bädern, im Kleefelder Bad, im Fössebad und im Anderter Bad genutzt werden. Die Halbjahresdauerkarten für Familien, Ermäßigte, Kinder und Schüler*innen werden entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes angehoben. Die Preise für die Zehnerkarten werden um 5,00 € bzw. 3,00 € erhöht und der einzelne Besuch kostet künftig 4,00 bzw. 2,50 €. Mit den Dauer- und Mehrfachkarten möchten die städtischen Bäder regelmäßigen Gästen auch künftig ein attraktives Angebot unterbreiten.
c) Die Tarife Kinder und Schüler*innen werden zum Ermäßigten-Tarif zusammengefasst, um Online-Käufe zu vereinfachen. Der Ermäßigten-Tarif bleibt bei 3,00 € und der Tarif für Kinder und Schülerinnen wird um 0,20 € erhöht (7,14 %).
d) Der Tarif „Kleinfamilie“ (1 Erwachsener + Kind/er) wird abgeschafft, weil er für viel Verwirrung an der Kasse gesorgt hat. Hier müssen künftig Einzelkarten erworben werden. Die Familienkarten werden - wie in der Drucksache zum HSK XI vorgesehen - um ca. 12 % angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,20 € bzw. 0,80 €.
e) Der 2018 eingeführte Abendtarif, der in den Hallen- und Freibädern ab 80 Minuten vor Ende der Öffnungszeit bzw. 60 Minuten vor Ende der Badezeit genutzt werden kann, hat sich bewährt und wird beibehalten, gestrichen werden aber die Abendtarife für Ermäßigte und Kinder und Schüler*innen, weil sie nur wenig nachgefragt wurden. Der Tarif für Erwachsene bleibt unverändert bei 3,00 €, um Kurzschwimmer*innen ein attraktives Angebot zu machen.
f) Die mit Drucksache Nr. 0445/2010 N1 eingeführte Vereinsdauerkarte für Vereinsmitglieder (Wintersaison) wird aufgrund zu geringer Nachfrage abgeschafft.
g) Für Sonderveranstaltungen in den Bädern (z. B. Saunanächte, Aqua Sport Convention, Schwimmseminare usw.) werden abweichende Preise erhoben.
h) In der Sauna gilt künftig wieder ein jahreszeitenunabhängiger Tarif. Dies soll Saunagästen, die ihre Tickets online kaufen, den Bestellprozess erleichtern.
i) Die Bonuskarte für die Sauna, bei der nach zehn Saunabesuchen der elfte kostenlos ist, wird beibehalten.
j) Die Saunatarife werden entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes um ca. 21 % erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von 2,00 € – 3,00 € für den Einzeleintritt und 10,00 € – 11,00 € für die Mehrfachkarte – je nach Saunaausstattung. Diese Erhöhung soll die gestiegenen Energiekosten zumindest teilweise kompensieren.
k) Neu eingeführt wird der Tarif „Kauf eines Mehrfachsaunaarmbandes zur Nutzung der 5er Karte für 5,00 € (Selbstkostenpreis). Beim Kauf einer 5er-Karte für die Sauna müssen Kund*innen einmalig ein solches Mehrfacharmbad erwerben, das die Bäderkarte als Eintrittsmedium ersetzt. Dadurch entfällt das umständliche Umbuchen auf Plastikeinmalarmbänder, es wird ein Schnellzugang in die Saunabereiche ermöglicht und mit dem Armband kann auch ein Schrank genutzt werden. Beim zweiten Kauf einer 5er Saunakarte wird dann lediglich das vorhandene Armband aufgeladen
l) Der Tarif für Kindertagesstätten (Kinder und Begleitpersonen) wird nicht erhöht.
Nach der Erhöhung in diesem Jahr zum Beginn der Hallenbadsaison
¹ erfolgt alle drei Jahre (jeweils zum 01.10. d. J.) eine Erhöhung entsprechend des Verbraucherpreisindexes.
zu 2.)
Städtische Kursangebote (Anlage 2)
Die Preise für Kurse sind ebenfalls zuletzt im Jahr 2018 angehoben worden. Neben Schwimmunterricht für Kinder (unterschiedliche Qualifikationsstufen) und für Erwachsene werden auch Kurse zum Erlernen oder zur Verbesserung eines Schwimmstils angeboten. Außerdem gibt es Aquafitness-, Aquajogging und Aquabiking-Kurse sowie Baby- und Kleinkinderschwimmen.
a) Bei einem Vergleich mit anderen Städten wurde festgestellt, dass im Kurspreis in fast allen Bädern der Eintrittspreis bereits enthalten ist. Deshalb soll das System umgestellt werden, so dass es künftig auch in den Bädern der Stadt Hannover keinen gesonderten Eintrittspreis mehr gibt, sondern nur noch einen Kurspreis. Dies erleichtert wiederum den Online-Kauf, weil nicht mehr zwei Artikel (Kurs + Eintritt) erworben werden müssen. Die Preise für Schwimmkurse für Kinder, Kleinkinder und Babys wurden beibehalten (Anlage 2), die Kurspreiserhöhung ergibt sich aus den veränderten Eintrittspreisen (Anlage 1).
b) Für Kinder und Jugendliche mit Hannover-Aktiv-Pass bezahlt auch weiterhin der Fachbereich Soziales den Schwimmkurs.
c) Die städtischen Bäder stehen mit ihren Aquasportkursen in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern, die sich mit immer neuen Aktionen und Rabatten um neue Kunden bemühen. Deshalb sind die Preise für Aquasportkurse nur geringfügig erhöht worden, weil sich die letzte Preiserhöhung im Jahr 2018 negativ auf die Teilnehmendenzahlen ausgewirkt hat und es durch die veränderten Eintrittspreise, die aufgrund der Systemumstellung künftig im Kurspreis enthalten sind, ohnehin zu einer Preiserhöhung kommt.
d) Der Schwimmpass und das Schwimmabzeichen sind in dem Preis für die Schwimmkurse (10 oder 20 Stunden) bereits enthalten.
Nach der Erhöhung in diesem Jahr zum Beginn der Hallenbadsaison
¹ erfolgt alle drei Jahre (jeweils zum 01.10. d. J.) eine Erhöhung entsprechend des Verbraucherpreisindexes.
Nicht aufgeführt in der Entgeltordnung sind die Entgelte von weiteren Leistungen, die in den Bädern in Anspruch genommen werden können (z. B. Badeshop, Vermietung der Sauna, Salzkabine). In diesen Bereichen stehen die städtischen Bäder im Wettbewerb mit privaten Anbieter*innen. Bei der Festlegung dieser Entgelte hält es die Verwaltung für sinnvoll, kurzfristig auf den Markt reagieren zu können, um individuelle Angebote für die Kunden machen zu können. Eine 20-minütige Nutzung der Salzkabine im Nord-Ost-Bad kostet deshalb beispielsweise weiter 5,00 €.
Für die Nutzung der Bäder für Foto- oder Filmaufnahmen wird weiterhin ein Betrag in Höhe von mindestens 30,00 € (für 30 Minuten) verlangt. Bei einer länger andauernden Nutzung erhöht sich der Betrag entsprechend. Die Aufnahmen müssen im Vorfeld von der Landeshauptstadt Hannover genehmigt werden.
zu 3.)
Mieten für Vereine (Anlage 3)
Wegen der gestiegenen Betriebs-, Personal- und Energiekosten sollen auch die Mieten für Vereine für Training und Veranstaltungen angepasst werden, die zuletzt zum 01.01.2018 erhöht wurden (Drucks. Nr. 2741/2014).
Bisher wird bei der Berechnung der Trainingsmieten nur zwischen hannoverschen Sportvereinen/-verbänden und freien und kommerziellen Gruppen unterschieden. Angelehnt an die Benutzungsbedingen für das Sportleistungszentrum soll es künftig drei verschiedene Nutzer*innengruppen (A bis C) geben. Die Trainingsmieten für hannoversche Sportvereine/-verbände werden um jeweils 20 % entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes angehoben, für die Nutzer*innengruppe B steigen die Mieten um das 3- fache. Im Vergleich mit anderen Großstädten, die in der günstigsten Kategorie bis zu 64,00 € für eine 25-m-Bahn pro Stunde verlangen, ist die Anmietung einer solchen Bahn in Hannover mit 6,00 € weiterhin nicht teuer.
Für hannoversche Vereine ist die Anmietung des gesamten Stadionbades für Schwimmwettkämpfe oder Wasserballspiele mit zukünftig 96,00 € pro Stunde weiterhin sehr preisgünstig. Sonstige Nutzer*innen müssen pro Stunde mit 960,00 € den 10-fachen Betrag zahlen. Außerdem wird künftig zwischen den Wettkampfebenen unterschieden (Stadt- und Bezirkswettkämpfe, Landeswettkämpfe und Bundesligaspiele sowie Deutsche Meisterschaften und Spiele in der Champions League) und die Preisunterschiede liegen bei jeweils 20 %. Dadurch erhöht sich der Preis für beispielsweise ein Champions-League-Spiel im Stadionbad von bisher 80 € auf 138 € pro Stunde. Für diesen Preis steht dem Verein – mit Ausnahme der Betriebsräume – das gesamte Stadionbad zur Verfügung
Für die Nutzung des Protokollraums (z. B. im Stadionbad oder Misburger Bad) werden pro Stunde für hannoversche Sportvereine/-verbände 10,00 € berechnet, die Nutzer*innengruppe B zahlt 25 € und die Nutzer*innengruppe C pro Stunde 40,00 €.
Der Oberbürgermeister kann in begründeten Ausnahmefällen abweichende Entgelte für die Veranstaltungsnutzung festlegen.
Alle Vereinsmieten gelten zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes, derzeit 7 % und werden halbstündlich abgerechnet.
Auf- und Abbauzeiten gelten als Nutzung des Bades und werden entsprechend berechnet. Alle Nutzungsstunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.
Die Vereinsmieten gelten für die städtischen Bäder, die durch Dritte betrieben werden, entsprechend, soweit die Betreiber*innen durch vertragliche Regelungen an die städtischen Vereinsmieten gebunden sind.
Nach der Erhöhung in diesem Jahr zum Beginn der Hallenbadsaison
¹ erfolgt alle drei Jahre (jeweils zum 01.10. d. J.) eine Erhöhung entsprechend des Verbraucherpreisindexes.
zu 4.)
Tarifordnung (Anlage 4)
a) Zur Vereinfachung des Bestellprozesses und des Kassengeschäftes im Bad werden die Tarife Ermäßigte, Kinder und Schüler*innen zusammengefasst und der Kombibadtarif gestrichen.
¹ Hallenbadsaison 2025 – nach derzeitiger Planung starten das Misburger Bad und das Stöckener Bad am 15.09.2025 in die Hallenbadsaison, das Vahrenwalder Bad am 22.09.2025 und das Stadionbad am 29.09.2025. Die Freibadschließung ist für den 14.09.2025 geplant.
Sollte es 2025 zu einer Verlängerung des Freibadesaison kommen, gelten aus organisatorischen Gründen in den Freibädern zunächst die „alten“ Preise/Mieten weiter und mit Öffnung der Hallenbäder die neuen.
Die abgegebenen Bäder übernehmen die neuen Eintrittspreise und Mieten spätestens zum 01.10.2025.