Drucksache Nr. 1290/2006:
185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kronsberg / Nachnutzung der ehemaligen "Herrmannsdorfer Landwerkstätten"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1290/2006
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185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kronsberg / Nachnutzung der ehemaligen "Herrmannsdorfer Landwerkstätten"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 185. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das 185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1564, 1. Änderung. Mit diesem soll das bestehende Baurecht für die Nachnutzung der ehemaligen "Herrmannsdorfer Landwerkstätten" geändert werden. Hierfür ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Verfahren soll parallel zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1564 durchgeführt werden.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde gemäß § 4a Abs. 1 BauGB mit Anschreiben vom 29.03.2006 bis zum 05.05.2006 durchgeführt. Anregungen oder Bedenken zu den Planungszielen wurden nicht gegeben, fachliche Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogene Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
  • Landschaftsplan Kronsberg 1995
  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Kronsberg 2003
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet Bockmerholz 1995
  • FFH-Gebiet Gaim / Bockmerholz
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, 2004
  • Naturschutzfachliche Feststellungen


Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 30.05.2006