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zu beschließen:
Die Drucksache Nr. 0294/2024 zum Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1534 - Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung wird wie folgt ergänzt:
Neu 3. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1534 wird festgelegt, dass durch die Nutzung der Innovationsklausel des §66 NBauO, "Gebäudeart E“ bei der Wiedererrichtung der Uferbebauung der Wasserstadt Limmer, ein ressourcenschonender und bedarfsgerechter Wohn- und Lebensraum entsteht.
Dabei ist besonderes Augenmerk zu legen auf:
- Resiliente Flächennutzung / Wohnungsangebote und Wohnungsmix / Mobilitätsräume,
- Suffizienz bei der Wahl der Wohnungsgrößen,
- Angebot von Gemeinschaftsflächen zur Arrondierung kleinerer Wohnungen,
- Gestaltung der Dachlandschaft mit Retentionsdächern und PV oder bei geneigten Dächern mit PV,
- Realisierung einer attraktiven, verbreiterten Uferzone am Stichkanal mit einer öffentlichen Wegeverbindung einschließlich Aufenthaltsmöglichkeit für die Öffentlichkeit,
- Errichtung eines weiteren Mobility-Hubs für eine Mischung aus Sharing-Angeboten und Abstellflächen anstelle einer kostentreibenden Tiefgarage.
Mit dem Abriss der ehemaligen Produktionshallen des Reifenherstellers Continental verliert Hannover eine markante Landmarke am Eingang zu Limmer und zugleich ein Zeitzeugnis dieses ehemals industriell geprägten Stadtteils. Mit der Neubebauung an diesem Stadteingang geht daher die Verpflichtung und auch die Chance einher, in Kubatur, Nutzung, Grundrissorganisation und Reliefstruktur der Fassaden eine dem Ort angemessene Sprache für einen neuen, identitätsstiftenden Stadtbaustein zu finden, um diesen zukunftsweisend mit Leben zu füllen. Zugleich soll die Wasserstadt Limmer Wohnraum für alle sozialen Bevölkerungsgruppen bieten. Dazu ist es zwingend notwendig, die Wohnungen in dem Gebäudeensemble zur Wiedererrichtung der Uferbebauung nachhaltig und bezahlbar zu errichten. Durch die Vereinfachung des Planungs- und Bauprozesses kann der Gebäudetyp E zur Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung beitragen und wird so für den Bauträger zu einer erschwinglicheren Option. Das Konzept ermöglicht den Einsatz klimafreundlicher Bauweisen und innovativer Materialien bei gleichzeitiger Einhaltung der baurechtlichen Klima-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards.
Die Mobilität der Zukunft wird multimodal sein und nicht von der Nutzung des eigenen Autos geprägt werden. Durch die Errichtung eines zweiten Mobility-Hubs statt der vom Vorhabenträger vorgesehenen Tiefgarage wird sichergestellt, dass ausreichend Kapazitäten für die Nutzung von Fahrrädern, E-Scootern, Carsharing und anderen Mobilitätsformen, die auch geteilt werden können, zur Verfügung stehen. Der Bau einer Tiefgarage mit 80 Stellplätzen würde hingegen, insbesondere auch nach den Erfahrungen aus dem 1. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer, die Baukosten für die Wiedererrichtung der Uferbebauung der Wasserstadt Limmer sehr deutlich erhöhen und würde daher dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen widersprechen. Schon jetzt werden in der Wasserstadt Tiefgaragen kaum genutzt, da die Stellplätze im öffentlichen Raum so günstig bzw. kostenfrei gegenüber den Stellplätzen in den Tiefgaragen sind, dass die Fahrzeuge lieber im öffentlichen Raum geparkt werden. Zudem soll mit der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) künftig die Pflicht für Kfz-Einstellplätze bei der Errichtung von Wohngebäuden gänzlich gestrichen werden. Es besteht daher keine Notwendigkeit mehr bei der Wiedererrichtung der Uferbebauung überhaupt noch Stellplätze vorzusehen.
Die Festsetzung trägt dazu bei, die Wiedererrichtung der Uferbebauung in der Wasserstadt Limmer kostengünstig, ökologisch und sozialverträglich zu gestalten sowie den Anforderungen einer zukunftsorientierten Mobilität gerecht zu werden.