Drucksache Nr. 1289/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Gewalt gegen Lehrkräfte
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1289/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Gewalt gegen Lehrkräfte
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.2.1.

Wie in „Zeit Online“ am 2.5.2018 zu lesen war (1), schildert jede vierte Schulleitung über alle Schulformen hinweg Fälle körperlicher Gewalt gegen Lehrkräfte. Wir haben in Hannover 60 Grundschulen, 10 Hauptschulen, 11 Realschulen, 16 Gymnasien und 11 Integrierte Gesamtschulen. Statistisch gesehen sind bei 108 Schulen im Stadtgebiet somit 27 Schulen betroffen.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wie viele Meldungen von Gewalt gegen Lehrer liegen für Schulen im Stadtgebiet Hannovers vor und von wem (z.B. Schüler, Eltern, etc.) ging diese Gewalt jeweils aus?

(2) Mit welchen Konsequenzen wurden diese gewalttätigen Übergriffe geahndet?

(3) Wie sieht das Präventionskonzept der Landeshauptstadt Hannover im Hinblick auf Gewalt gegen Lehrkräfte aus?


Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH
Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2018-05/gewalt-schulen-grundschueler-uebergriffe-lehrer-gymnasium,

Text der Antwort


Frage 1: Wie viele Meldungen von Gewalt gegen Lehrer liegen für Schulen im Stadtgebiet Hannovers vor und von wem (z.B. Schüler, Eltern, etc.) ging diese Gewalt jeweils aus?

Frage 2: Mit welchen Konsequenzen wurden diese gewalttätigen Übergriffe geahndet?

Es erfolgt keine Meldung von Gewalttaten gegen Lehrer an den Schulträger, insofern liegen keine Zahlen vor. Vor diesem Hintergrund kann deshalb auch nicht dargelegt werden, von wem entsprechende Vorfälle ggf. ausgegangen sind.
Frage 3: Wie sieht das Präventionskonzept der Landeshauptstadt Hannover im Hinblick auf Gewalt gegen Lehrkräfte aus?

Die hannoverschen Schulen haben die Möglichkeit, Mittel für Projekte im Themenfeld „Gewaltprävention“ beim Schulträger zu beantragen.
Die Festlegung des Inhalts sowie die Organisation derartiger Projekte obliegt der jeweiligen Schule im Rahmen ihrer Eigenverantwortung.
Die Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates wird das Thema „Kriminalität an Schulen“ in der nächsten Sitzung behandeln.