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Bebauungsplan Nr. 578, 1. Änderung - Erythropelstraße -
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 578, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Beschränkung des Einzelhandels im Plangebiet und Lenkung auf integrierte Standorte dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur. Diese ist besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z.B. Menschen ohne PKW) sowie Mütter und Väter mit kleinen Kindern von großer Bedeutung.
Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Männer und Frauen hinweisen. Die Stadtbahnhaltestellen in der Hildesheimer Straße sowie die Bushaltestelle in der Claudiusstraße sind fußläufig erreichbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 578, 1. Änderung hat vom 2. April bis 4. Mai 2009 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.
Hinweise der Region zur Boden- und Grundwasserbelastung und zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu möglichen Bombenblindgängern wurden in die Begründung (Anlage 2, Abschnitt 5) eingearbeitet.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.
61.12
Hannover / 27.05.2009