Drucksache Nr. 1288/2024 E1:
Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1288/2024 E1
3 (nur online)
 

Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

den in der Anlage beigefügten Änderungsanträgen zum Kommunalen Wärmeplan der Landeshauptstadt Hannover
- Beschluss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Einbeziehung von weiteren Bereichen in das Gebiet mit Fernwärmeversorgung (Änderungsantrag 15-1787/2024)
- Beschluss des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld (Änderungsantrag 15-1653/2024)

nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

siehe Ursprungsdrucksache

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

siehe Ursprungsdrucksache

Kostentabelle

siehe Ursprungsdrucksache

Begründung des Antrages

zu Änderungsantrag 15-1787/2024 des Stadtbezirkes Bothfeld-Vahrenheide

Zu 1 (Aufnahme der Grasdachsiedlung in das Satzungsgebiet für Fernwärme):

Die Grasdachsiedlung ist ein Ensemble von Einfamilien-Reihenhäusern. Sie wird aktuell aus sechs Heizzentralen mit Wärme versorgt. Für die Fernwärmeversorgung eignen sich typischerweise verdichtete Bebauungsstrukturen mit hohem spezifischen Wärmebedarf, wie sie im innerstädtischen Geschosswohnungsbau vorzufinden sind. Die Fernwärmeversorgung von Gebäuden mit relativ geringer Wärmeabnahme hingegen ist weniger wirtschaftlich und würde zu Lasten aller anderen Fernwärme-Kund*innen der enercity AG gehen. Da die Grasdachsiedlung eine aufgelockerte Siedlungsstruktur aufweist, ist eine Aufnahme des Gebietes in das Fernwärme-Satzungsgebiet nicht möglich.

Auf Grund der vor Ort bestehenden Infrastruktur kann es sinnvoll sein, die Grasdachsiedlung weiterhin über einzelne Heizzentralen oder einen Zusammenschluss dieser zu einem Arealnetz zu versorgen. Die mögliche Versorgung der Nahwärmelösung durch einen Anschluss an das Fernwärmenetz ist aktuell Gegenstand von Gesprächen zwischen der enercity Contracting und den Bewohner*innen. Diese Option kann auch ohne die Aufnahme der Grasdachsiedlung in das Satzungsgebiet weiterverfolgt werden. Hierfür ist eine projektbezogene Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Zu 2 (Aufnahme der Reihenhäuser „Im Wiesenkampe 6 bis 32“ in das Satzungsgebiet für Fernwärme):

Die beiden Reihenhauszeilen „Im Wiesenkampe 6-18“ und „Im Wiesenkampe 20-32“ weisen eine aufgelockerte Siedlungsstruktur auf, die nicht zur Aufnahme in das Fernwärme-Satzungsgebiet geeignet ist. Zudem sind in den Häusern einzelne Wärmeerzeuger installiert, so dass bei einer Erschließung mittels Wärmenetz voraussichtlich höhere Wärmegestehungskosten anfallen als bei Errichtung klimafreundlicher Einzellösungen.

Zu 3 (Aufnahme des Neubaugebietes auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in das Satzungsgebiet für Fernwärme):

Für das Neubaugebiet „Wohnen am Kastanienpark“ auf dem ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kasernengelände liegt bereits ein Angebot zur Versorgung mittels Fernwärme vor, das sich in Abstimmung mit der NLG befindet. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurde für das Quartier eine Wärmebedarfsprognose erstellt und der NLG zur Verfügung gestellt. Die Ausweisung ist als Fernwärme-Prüfgebiet erfolgt, da es sich um ein noch zu errichtendes Wohngebiet handelt. Eine Ausweisung als Satzungsgebiet ist nicht erforderlich, da die Fernwärmeversorgung des Gebiets ohnehin geprüft und angeboten ist.


zu Änderungsantrag 15-1653/2024 des Stadtbezirkes Buchholz-Kleefeld

Eine Ausweisung des im Änderungsantrag beschriebenen Quartiers als potenzielles Fernwärme-Erweiterungsgebiet kann nicht erfolgen, da die erforderlichen Kriterien für die Gebietsausweisung nicht erfüllt werden:

- Das Antragsgebiet ist nicht mit Fernwärmeleitungen erschlossen. Das vorhandene Netz ist in östlicher Richtung ca. 500 Meter vom Rand des Antragsgebiets entfernt bzw. durch das Erschließungshindernis Bundesbahntrasse vom Antragsgebiet getrennt. Eine Erschließung mit Fernwärme erscheint daher nicht sinnvoll.

- Aufgrund der vorhandenen Wärmedichte und der Entfernung zum Fernwärmenetz setzen sich in der Simulation der kommunalen Wärmeplanung dezentrale Wärmelösungen als Versorgungsvariante mit den geringsten Wärmegestehungskosten durch. Die Gebäude im Gebiet sind überwiegend zur Versorgung mittels Wärmepumpen geeignet. In einigen Gebäuden mit hohem Wärmebedarf und geringem Sanierungsstand stellen Biomassekessel eine Option dar.
Neben dem Einsatz dezentraler Wärmeerzeuger in den Gebäuden können sich kleinere Nahwärmenetze benachbarter Gebäude ausbilden. Dies setzt voraus, dass genügend Anschlussinteresse besteht und sich ein Versorgungsunternehmen zur Errichtung und Betrieb der Nahwärmeversorgung findet. Im Rahmen der Umsetzungsmaßnahmen zur Kommunalen Wärmeplanung ist vorgesehen, ein Beratungsangebot „Quartierslotse“ aufzubauen, das Nachbarschaftsinitiativen beim Finden passender Wärmelösungen unterstützt.

Ein Eigentümer eines größeren Nichtwohngebäudes im Antragsgebiet plant bereits die Wärmeversorgung seiner Liegenschaft mittels Erdsonden. Der Investor steht in Kontakt mit der Klimaschutzleitstelle und wird diese über die Ergebnisse der Voruntersuchungen informieren. Sofern eine Bereitschaft zur Veröffentlichung besteht, können die Projektergebnisse nach Vorliegen im Stadtbezirksrat oder im Rahmen einer Quartiersversammlung vorgestellt werden.

Der Erläuterungsbericht als zentrale Information der hannoverschen Wärmeplanung muss die gesetzlichen Anforderungen des niedersächsischen Klimagesetzes erfüllen. Die geforderten Untersuchungen und deren Ergebnisse lassen sich nicht vollständig in einfacher Sprache vermitteln. Dennoch wurde beim Verfassen des Erläuterungs- und Beteiligungsberichtes auf allgemeine Textverständlichkeit geachtet. Zudem enthalten beide Berichte ein eigenes Kapitel mit Erläuterung von Fachbegriffen.

Das Wärmeteam der Klimaschutzleitstelle hat im Rahmen von Beratungsgesprächen zahlreiche Kontakte zu Menschen mit Migrationshintergrund. Materialien in der eigenen Landessprache wurden bisher nicht gewünscht. Als bedeutsam für die niedrigschwellige Vermittlung der Inhalte der hannoverschen Wärmeplanung werden das persönliche Gespräch und maßgeschneiderte Beratungs-, Vortrags- und Veranstaltungsformate angesehen. Kommunikation, Texte und Materialien zur Maßnahmenumsetzung unterliegen gemeinsam mit den beteiligten Klimaschutzorganisationen und Versorgungsunternehmen einer kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung.

67.11 
Hannover / Nov 7, 2024