Drucksache Nr. 1288/2024:
Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1288/2024
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Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

  • die gem. § 20 (2) Satz 3 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) erstellte Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Hannover inklusive Umsetzungsmaßnahmen zu beschließen.
  • die Verwaltung damit zu beauftragen, die Maßnahmenumsetzung voranzutreiben und Fortschritte in der Maßnahmenumsetzung im digitalen Wärmeplan Hannover ggf. schon vor der 5-jährigen Fortschreibungspflicht aufzunehmen.
  • die Ziele der Kommunalen Wärmeplanung im Sinne einer Fachstrategie bei allen planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Maßnahme hat positive Wirkung auf den Klimaschutz.

Kostentabelle

Die Umsetzungsmaßnahmen Nr. 4 (Machbarkeit Nahwärmeversorgung in den Prüfgebieten Nahwärme), Nr. 5 (beispielhafte Wärmelösungen), Nr. 6 (Wärmepumpen-Eignungscheck) sind aus dem Haushalt von 67.11 zu finanzieren. Der Budgetbedarf für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird in Summe auf 500.000 € geschätzt. Die notwendigen Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt hat die Wärmeplanung Hannover am 28.12.2023 gemäß § 20 (2) Satz 3 vor Inkrafttreten gesetzlicher Regelungen beim Land Niedersachsen eingereicht. Seit dem 01.01.2024 verpflichtet das Niedersächsische Klimagesetz in der Fassung vom 28.06.2022 zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung bis spätestens 31.12.2026. In Kooperation mit dem Dienstleister enercity hat die Verwaltung auf der Grundlage von Bestands- und Potenzialanalysen sowie einer Szenarienberechnung zur Entwicklung der Wärmeversorgung eine digitale Wärmekarte veröffentlicht, die das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete einteilt (Anlage 1). Als strategisches Planungsinstrument bietet die kommunale Wärmeplanung Orientierungshilfe, entfaltet aber keine unmittelbare Bindungswirkung. Im Erläuterungsbericht zur Wärmeplanung sind das methodische Vorgehen, die verwendeten Daten sowie grundlegende Planungsansätze beschrieben (Anlage 2).

Der Wärmeplan Hannover weist fünf verschiedene Gebietsarten aus:
  • Fernwärme-Satzungsgebiet: Versorgungsgebiet der Fernwärmesatzung Hannover (Inkrafttreten am 01.01.2023, Beschluss-Drucksache 0081/2022 N1).
  • Fernwärme-Erweiterungsgebiet: Gebiete mit dichter Bebauung und hohem Wärmebedarf in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Fernwärmenetz. Fernwärme stellt in den kommenden Jahren für die meisten Gebäude die wirtschaftlichste Art der Wärmeversorgung dar. Mit der parallel laufenden Beschluss-Drucksache „1. Änderungssatzung zur Fernwärmesatzung“ wird vorgeschlagen, das Fernwärme-Satzungsgebiet durch Ergänzung dieser Gebiete (Cluster 265, 314, 263, 264) zu erweitern.
  • Prüfgebiet Fernwärme: Gebiete mit teilweise dichter Bebauung und teilweise vorhandenen Fernwärmeleitungen. Es bieten sich in Teilen Fernwärmelösungen und bei geringem Wärmebedarf dezentrale Lösungen an. Deshalb ist für die betroffenen Bereiche der Ausbau der Fernwärme gebäudebezogen im Einzelfall durch enercity zu prüfen.
  • Prüfgebiete Nahwärme: Mindestens in Teilen dichte Bebauungsstruktur mit hohem Wärmebedarf und hohen Wärmeliniendichten. Aus Kapazitäts- und Distanzgründen ist die Fernwärmeanbindung unwahrscheinlich. Gemäß Zielszenario liegen die Wärmegestehungskosten niedriger oder vergleichbar wie bei dezentralen Wärmelösungen. Detailuntersuchungen zur Machbarkeit von Nahwärmenetzen sind erforderlich.
  • Dezentrale Wärmelösung: Gebiete mit aufgelockerter Siedlungsstruktur und niedrigem bis mittlerem Wärmebedarf; niedrige Wärmeliniendichten, besondere Eignung für den Einsatz von dezentralen Wärmeerzeugern. Kleinere bestehende oder neue Nahwärmeinseln sind möglich.

Die öffentliche Beteiligung vom 11.01.2024 bis zum 29.02.2024 umfasste 126 Stellungnahmen und lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Außergewöhnlich hohe Akzeptanz des Fernwärme-Ausbaus in Hannover. 87 Einreichungen (69 Prozent) wünschen sich einen Fernwärme-Anschluss bzw. eine weitere Ausdehnung des Versorgungsgebietes.
  • In Bezug auf den Einsatz von Wärmepumpen werden zahlreiche Bedenken geäußert.
  • 10 Stellungnahmen mit Interesse an Nahwärmeversorgungen werden geäußert, der Schwerpunkt liegt in Döhren-Wülfel mit 5 Einreichungen.
  • In Quartieren mit Denkmalschutz-Auflagen (Gartenstadt Kleefeld, Liststadt und Döhrener Jammer) stufen die Einwohner*innen die erreichbaren Wärmeeinsparungen als sehr gering ein und sehen viele Einschränkungen bei den umsetzbaren Wärmelösungen.


Die Verwaltung hat die Stellungnahmen mit individueller Kommentierung in einem Beteiligungsbericht zusammengefasst (Anlage 3). Die Erkenntnisse aus der Beteiligung sind in die Vorschläge zu Umsetzungsmaßnahmen eingegangen (Anlage 4).

Die Festlegung der Gebietsarten hat sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nicht verändert.

§ 20 Abs. 5 NKlimaG verpflichtet Kommunen zur Nennung von mindestens 5 Maßnahmen, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre zu beginnen ist. Acht Umsetzungsmaßnahmen werden vorgeschlagen:
1. Fortsetzung Fernwärmeausbau
2. Erweiterung des Satzungsgebiets in den Stadtbezirken Nord und Südstadt-Bult
3. Fortsetzung der Dekarbonisierung von Fernwärme-Erzeugungsanlagen durch enercity (siehe auch Anlage 5)
4. Detailuntersuchung zur Machbarkeit von Nahwärmenetzen in den Prüfgebieten Nahwärme
5. Veröffentlichung gelungener Wärmelösungen
6. Finanzierung von Wärmepumpen-Eignungschecks
7. Neues Beratungsangebot: Quartierslotse zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen beim Finden von Wärmelösungen
8. Erstellung von Energiekonzepten in drei Gebieten mit Denkmalschutzanforderungen
67.11 
Hannover / Jun 6, 2024