Drucksache Nr. 1285/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Mindeststandards bei der Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1285/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Mindeststandards bei der Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.1.3.

Die Versorgung wohnungs- und obdachloser Menschen in der Landeshauptstadt Hannover ist ein wichtiges Thema, das nicht nur in den Wintermonaten aktuell ist. Die Fraktion Die FRAKTION setzt sich bereits seit einiger Zeit damit auseinander und ist mittlerweile auch in Kontakt mit verschiedenen Verbänden und zuständigen Stellen getreten, die sich mit der Versorgung und Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen befassen. Sowohl in mehreren Gesprächen, als auch während öffentlicher Sitzungen kam dabei die Nachfrage nach gültigen Mindeststandards in diesem Bereich immer wieder auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es Mindeststandards bei der Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, nicht nur in Bezug auf die Ausstattung und Qualität der Unterkunft, sondern auch bezogen auf die Anforderungen an Angebote zur Hygiene und medizinischen Versorgung (auch unter Berücksichtigung von Genderaspekten), sowie ggf. sozialarbeiterische Standards und wenn ja, wie sind diese definiert und wenn nicht, wieso gibt es keine?
2. Wie verhält es sich mit der derzeitigen Quote von Sozialarbeitern pro Unterkunft bzw. wie viele wohnungs- und obdachlose Menschen betreut ein Sozialarbeiter und hält die Verwaltung diesen Betreuungsschlüssel der Situation für angemessen und ausreichend?
3. Wie werden die Mindeststandards kontrolliert, i.e. gibt es eine regelmäßige Prüfung und wenn ja, wer ist dafür zuständig bzw. wenn nicht, wer ist dann dafür zuständig, zu bewerten, ob das momentane System funktioniert?



Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1: Gibt es Mindeststandards bei der Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, nicht nur in Bezug auf die Ausstattung und Qualität der Unterkunft, sondern auch bezogen auf die Anforderungen an Angebote zur Hygiene und medizinischen Versorgung (auch unter Berücksichtigung von Genderaspekten), sowie ggf. sozialarbeiterische Standards und wenn ja, wie sind diese definiert und wenn nicht, wieso gibt es keine?

Für die Unterbringung von Obdachlosen Einzelpersonen stehen der Landeshauptstadt Hannover Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung, die nach Geschlechtern getrennt sind.

Daneben gibt es für Paare und Familien mit Kindern spezielle (Gemeinschafts-) Unterkünfte, zum Teil in Modulanlagen, zum Teil in festen Gebäuden. Außerdem hält die Verwaltung für die Unterbringung von Obdachlosen (Schlicht-) Wohnungen in unterschiedlicher Größe für verschiedene Haushaltsgrößen vor.

Die Unterbringung von Obdachlosen erfolgt gemäß der „Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Landeshauptstadt“.

In den Gemeinschaftsunterkünften setzt die Landeshauptstadt Hannover Betreiber ein, die neben dem Gebäude selbst vor allem auch die darin untergebrachten Menschen betreuen.
Die Aufgaben der Betreiber sind in den „Leitlinien der Landeshauptstadt Hannover für die Betreuung von Obdachlosen“ festgeschrieben. Diese sind Bestandteil jedes Betreibervertrages und liegen im Rahmen der politischen Beratung und Beschlussfassung auch jeweils dem Rat vor.

Zu den darin festgeschriebenen Aufgaben gehört beispielsweise die Beratung in persönlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Fragen und die Hilfe bei der Antragstellung in verschiedenen Lebensbereichen.

Für die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen gibt es ebenfalls spezielle Vorgaben für den Betreiber, die ebenfalls Bestandteil des Betreibervertrages sind. Zudem finden unregelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt der Region Hannover statt.

Eine medizinische Versorgung von Obdachlosen gehört nicht zu der Aufgabe der gefahrenabwehrrechtlichen Unterbringung und muss auch nicht mit der Unterkunft verknüpft werden.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017/2018 hat der Rat beschlossen, dass zukünftig die Vergabe von Betreiberverträgen für Obdachlosenunterkünfte analog zu dem Verfahren für Flüchtlingsunterkünfte durchgeführt werden soll. Dort müssen die Anbieter Betreuungskonzepte vorlegen, die anhand von vorab bekanntgemachten Kriterien bewertet werden und zu 65 Prozent in die Vergabeentscheidung einfließen. Die Verwaltung wird dazu entsprechende Kriterien und Vorgaben erarbeiten.


Frage2: Wie verhält es sich mit der derzeitigen Quote von Sozialarbeitern pro Unterkunft bzw. wie viele wohnungs- und obdachlose Menschen betreut ein Sozialarbeiter und hält die Verwaltung diesen Betreuungsschlüssel der Situation für angemessen und ausreichend?

Der Betreuungsschlüssel beträgt etwa 1: 50.

Der Betreuungsschlüssel ist aus Sicht der Verwaltung angemessen. Im Einzelfall wird bereits heute darüber hinaus weiteres Personal eingesetzt – wie z. B. Erzieher/innen.


Frage 3: Wie werden die Mindeststandards kontrolliert, i.e. gibt es eine regelmäßige Prüfung und wenn ja, wer ist dafür zuständig bzw. wenn nicht, wer ist dann dafür zuständig zu bewerten, ob das momentane System funktioniert?

Im Rahmen der personellen Ressourcen führt die Verwaltung angekündigte und unangekündigte Kontrollen durch. Neben einer Überprüfung des Zustandes der Unterkunft mit dem Blick auf Sauberkeit, Schäden und Sicherheit wird auch der Umfang des eingesetzten Personals und die berufliche Qualifikation überprüft. Dabei werden auch die aktuellen Themenfelder der sozialen Beratung, die Angebote in der Unterkunft, die Zusammenarbeit mit Netzwerken und Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Betreiber abgefragt. Festgestellte Mängel werden gerügt und sind gegebenenfalls Gegenstand von Nachkontrollen.