Drucksache Nr. 1285/2012:
Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Brockfeldzwege

Inhalt der Drucksache:

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1285/2012
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Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Brockfeldzwege

Antrag,

zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze) der Kita Brockfeldzwerge, Brockfeld 65 30539 Hannover in Trägerschaft der DRK Kinder-und Jugendhilfe Hannover gem. GmbH von einer 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung (08:00 Uhr - 16:00 Uhr) auszuweiten und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2012 laufende Beihilfen auf der Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
lfd. Zuwendung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 11.200,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -11.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -11.200,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die Nachfrage an Halbtags - und 3/4- Kindergartenplätzen ist rückläufig da von vielen Eltern, u. a. wegen deren Berufstätigkeit, eine längere Betreuungszeit gewünscht wird.
Die Kindertagesstätte 'Brockfeldzwerge' bietet neben einer Krippengruppe mit 15 Plätzen und 1,5 Hortgruppen mit insgesamt 30 Plätzen insgesamt 75 Kindergartenplätze in drei Kindergartengruppen an. Von den Kindergartengruppen verfügt eine Gruppe über eine Ganztags-, die beiden anderen Gruppen über eine 3/4-Betreuung. Wie eine Bedarfsabfrage des Trägers ergab, reicht das 3/4 - Angebot vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Berufstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten.

Der Träger hat aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für eine Kindergartengruppe (25 Plätze) beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung des Betreuungsangebotes steht im Kindertagestätten-Budget zur Verfügung.

Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beantragt.
51.41 
Hannover / 29.05.2012