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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807 - Körnerplatz, Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1807 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1807 hat vom 12.12.2019 bis zum 20.01.2020 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 25. Februar bis zum 29. März 2019 durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.
Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wird in den Kapiteln 3.1 und 7.1 redaktionell korrigiert und im Übrigen unverändert als Begründung des Bebauungsplanes übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 08.06.2020