Drucksache Nr. 1284/2012:
Gewährung einer erhöhten Mietzahlung für Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stephansstift Kinderhilfe gem. GmbH

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1284/2012 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1284/2012
0
 

Gewährung einer erhöhten Mietzahlung für Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stephansstift Kinderhilfe gem. GmbH

Antrag,

zu beschließen,
der Stephansstift Kinderhilfe gem. GmbH für die Einrichtungen "Wundertüte", "Piccoli Bambini", "Strolche", "Mendelknirpse" und "Sternschnuppen" rückwirkend ab 01.05.2012 bis auf weiteres die entstehenden monatlichen Mietkosten in voller Höhe zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 53.400,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -53.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -53.400,00 €
Es handelt sich um Kosten, die zusätzlich zu den im Rahmen der Förderrichtlinie für Elterninitiativen vorgesehenen Mietpauschalen übernommen werden.

Begründung des Antrages

Der Träger Stephansstift Kinderhilfe gem. GmbH hat im Jahr 2008 die Einrichtungen des insolventen Trägers "Die Kinder der Kraniche" übernommen. Die Mietzahlungen lagen seinerzeit erheblich über den gewährten Pauschalen. Im Zuge der Übernahme wurde daher mit der DS 0615/2008 N1 beschlossen, zunächst für den Zeitraum von vier Jahren, also bis einschließlich April 2012, die tatsächlich entstehenden Kosten zu übernehmen. Gleichzeitig wurde das Stephansstift aufgefordert, mit den Vermietern eine Reduzierung der Mieten zu verhandeln.

Die Mieten wurden seitdem verringert, liegen jedoch immer noch über den Pauschalen. Daher wurden Anfang des Jahres erneut Gespräche mit dem Träger geführt. Im Ergebnis werden die Einrichtungen "Sternschnuppen" im SB Vahrenwald-List und die "Strolche" im SB Nord im Zuge der zu errichtenden Neubauten aufgegeben. Bis dahin sollen die erhöhten Mieten seitens der Landeshauptstadt Hannover übernommen werden.

Die Einrichtungen "Piccoli Bambini" im SB Stöcken, "Wundertüte" im SB Mitte und "Mendelknirpse" im SB Südstadt-Bult werden bis auf weiteres fortgeführt. Auch hier sollen die tatsächlichen Mietkosten übernommen werden. Sollten sich in den nächsten Jahren Kompensationsmöglichkeiten ergeben, werden auch diese Einrichtungen in andere Standorte überführt.

Die Einrichtungen stellen durchgehend Betreuungsplätze für Kindergartenkinder zur Verfügung, auf die derzeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht verzichtet werden kann. Durch die Übernahme vom vorherigen Träger hatte das Stephansstift nur begrenzt Einfluss auf die Mietzahlungen. Die Vertragslaufzeiten sind zukünftig so gewählt, dass kurzfristige Entscheidungen über Veränderungen möglich sind.

Die Kosten von monatlich 4.450 € stehen im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 29.05.2012