Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Gewährung einer erhöhten Mietzahlung für Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stephansstift Kinderhilfe gem. GmbH
Antrag,
zu beschließen,
der Stephansstift Kinderhilfe gem. GmbH für die Einrichtungen "Wundertüte", "Piccoli Bambini", "Strolche", "Mendelknirpse" und "Sternschnuppen" rückwirkend ab 01.05.2012 bis auf weiteres die entstehenden monatlichen Mietkosten in voller Höhe zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
53.400,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-53.400,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-53.400,00 € |
|
Es handelt sich um Kosten, die zusätzlich zu den im Rahmen der Förderrichtlinie für Elterninitiativen vorgesehenen Mietpauschalen übernommen werden.
Begründung des Antrages
Der Träger Stephansstift Kinderhilfe gem. GmbH hat im Jahr 2008 die Einrichtungen des insolventen Trägers "Die Kinder der Kraniche" übernommen. Die Mietzahlungen lagen seinerzeit erheblich über den gewährten Pauschalen. Im Zuge der Übernahme wurde daher mit der DS 0615/2008 N1 beschlossen, zunächst für den Zeitraum von vier Jahren, also bis einschließlich April 2012, die tatsächlich entstehenden Kosten zu übernehmen. Gleichzeitig wurde das Stephansstift aufgefordert, mit den Vermietern eine Reduzierung der Mieten zu verhandeln.
Die Mieten wurden seitdem verringert, liegen jedoch immer noch über den Pauschalen. Daher wurden Anfang des Jahres erneut Gespräche mit dem Träger geführt. Im Ergebnis werden die Einrichtungen "Sternschnuppen" im SB Vahrenwald-List und die "Strolche" im SB Nord im Zuge der zu errichtenden Neubauten aufgegeben. Bis dahin sollen die erhöhten Mieten seitens der Landeshauptstadt Hannover übernommen werden.
Die Einrichtungen "Piccoli Bambini" im SB Stöcken, "Wundertüte" im SB Mitte und "Mendelknirpse" im SB Südstadt-Bult werden bis auf weiteres fortgeführt. Auch hier sollen die tatsächlichen Mietkosten übernommen werden. Sollten sich in den nächsten Jahren Kompensationsmöglichkeiten ergeben, werden auch diese Einrichtungen in andere Standorte überführt.
Die Einrichtungen stellen durchgehend Betreuungsplätze für Kindergartenkinder zur Verfügung, auf die derzeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht verzichtet werden kann. Durch die Übernahme vom vorherigen Träger hatte das Stephansstift nur begrenzt Einfluss auf die Mietzahlungen. Die Vertragslaufzeiten sind zukünftig so gewählt, dass kurzfristige Entscheidungen über Veränderungen möglich sind.
Die Kosten von monatlich 4.450 € stehen im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
51.41
Hannover / 29.05.2012