Drucksache Nr. 1283/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Verwaltungsaufwand von Anfragen
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
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Antwort
1283/2018 F1
1
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Verwaltungsaufwand von Anfragen
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.1.1.

Anfragen an die Verwaltung sind für Ratsmitglieder ein beliebtes Mittel, um auf dem neuesten Stand zu sein und auch, um den Wählern Rede und Antwort stehen zu können. Wie oft werden die Bänke am Maschsee gereinigt? Warum wurde ein Baum in unserem Stadtteil gefällt? Was tut die Verwaltung eigentlich, um Parkplätze die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen? Die Verwaltung muss antworten – ob sie will oder nicht, egal, wie profan die Frage und egal, ob ihr die Frage aus den Ohren raushängt, weil es zum x-ten Mal um minderjährige/subsidiär schutzbedürftige Flüchtlinge geht. Außerdem bekommt man als Fraktion auch immer ordentlich Presse, wird die Anfrage öffentlich im Zuge der Ratsversammlung beantwortet. Schade nur, dass meist schon zum Ende der Frist der jeweils aktuellen Sitzung vor dem OB Büro campiert werden muss, damit die Anfragen auch bloß öffentlich beantwortet werden!


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Anfragen wurden 2016 bzw. 2017 insgesamt beantwortet und wie viele Anfragen davon kamen aus den Stadtbezirksräten, wie viele wurden öffentlich bzw. schriftlich im Nachgang der Ratsversammlung beantwortet, und wie viele Anfragen wurden ggf. unabhängig davon noch zusätzlich gestellt und beantwortet?
2. Lässt sich abschätzen, wie viel Arbeitszeit im Schnitt für die Beantwortung von Anfragen benötigt wird und wird dieser Zeitaufwand gesondert erfasst oder müssen die Mitarbeiter die Anfragen “zwischendurch” beantworten?
3. Wenn Sie den Ratsmitgliedern eine Frage stellen könnten, welche wäre das?


Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1: Wie viele Anfragen wurden 2016 bzw. 2017 insgesamt beantwortet und wie viele Anfragen davon kamen aus den Stadtbezirksräten, wie viele wurden öffentlich bzw. schriftlich im Nachgang der Ratsversammlung beantwortet, und wie viele Anfragen wurden ggf. unabhängig davon noch zusätzlich gestellt und beantwortet?

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 552 Anfragen gestellt, davon waren 35 Ratsanfragen und 517 Anfragen an die Stadtbezirksräte.

Im Nachgang zu den Ratsversammlungen wurden 3 Anfragen schriftlich beantwortet, bei den Stadtbezirksräten wurden 81 Anfragen schriftlich beantwortet.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 708 Anfragen gestellt, davon waren 63 Ratsanfragen und 645 Anfragen an die Stadtbezirksräte.

Im Nachgang zu den Ratsversammlungen wurden 25 Anfragen schriftlich beantwortet, bei den Stadtbezirksräten wurden 121 Anfragen schriftlich beantwortet.

(Siehe auch anliegende Tabelle)

Zusätzliche, außerhalb von Rats-oder Bezirksratssitzungen gestellte Anfragen werden von der Verwaltung nicht erfasst.



Frage 2: Lässt sich abschätzen, wie viel Arbeitszeit im Schnitt für die Beantwortung von Anfragen benötigt wird und wird dieser Zeitaufwand gesondert erfasst oder müssen die Mitarbeiter die Anfragen “zwischendurch” beantworten?

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Beantwortung von Anfragen lässt sich nicht abschätzen, da die Bearbeitungszeit abhängig von Umfang der Anfrage und der Anzahl der internen und externen Beteiligten ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche beantworten die Anfragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit, eine gesonderte Erfassung des Zeitaufwandes erfolgt nicht.



Frage 3: Wenn Sie den Ratsmitgliedern eine Frage stellen könnten, welche wäre das?

Ich habe z. Z. keine Frage.