Drucksache Nr. 1282/2025:
Grundschule Wettbergen, Brandschutzmaßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1282/2025
3 (online)
 

Grundschule Wettbergen, Brandschutzmaßnahmen

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO, fehlende Brandabschnitte in der Grundschule Wettbergen durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 4.000.000 € durch den Verwaltungsausschuss (finanzielle Zuständigkeit), zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher
Identität aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung ergibt ein negatives Ergebnis. Es handelt sich um eine sicherheitsrelevante Maßnahme, die einen Ressourcenverbrauch verursacht.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21102
Grundschulen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €4,048,780.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€4,048,780.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€4,048,780.00)
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten sowie Transport- und Entsorgungskosten in Höhe von 48.780 € aus dem Teilergebnishaushalt 40 (bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen).

Die Einrichtungs-, Entsorgungs- und Transportkosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Sach- u. Dienstleistungen
Einmalig werden 48.780 für konsumtive Einrichtungsgegenstände, Transport- und Entsorgungskosten benötigt.


Finanzierung
Die benötigten Haushaltsmittel für das Projekt werden aus Rückstellungen im Teilergebnishaushalt 19 zur Verfügung gestellt.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Kosten führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21102 Grundschulen.

Begründung des Antrages


Schulentwicklung
Die Grundschule Wettbergen wird als 3-zügige Grundschule geführt und beschult im Schuljahr 2024/25 insgesamt 454 Schüler*innen (inklusive Doppelzählung aufgrund des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung). Die Prognose der Anzahl der Schüler*innen geht für die kommenden Jahre von konstanten Schüler*innenzahlen aus, sodass der Schulstandort langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Ricklingen benötigt wird.






Allgemeines / Maßbeschreibung:
Auf Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes soll der Bestandsbau durch bauliche Kompensationsmaßnahmen im Wesentlichen auf die aktuellen Schutzziele der Nds. Bauordnung angepasst werden.

Die Maßnahmen umfassen insbesondere:
- Bildung von weiteren Brand- und Rauchabschnitten durch zusätzliche Türelemente
- entsprechende Ertüchtigung von Wänden, Abhangdecken mit neuer Beleuchtung, Stützen, Treppen und Verglasungen
- zusätzliche barrierefreie Notausgänge, dort Verlegung von Heizkörpern
- Einbau einer Brandmeldeanlage mit auch optischer Alarmierung
- Erweiterung der Alarmierungsanlage

Im Rahmen der brandschutzmäßig erforderlichen baulichen Anpassungen können in diesem Rahmen auch einige pädagogischen Nutzungsmöglichkeiten auf wirtschaftliche Weise wie folgt erweitert werden:
- in der Treppenhalle werden „Lerninseln“ ermöglicht
- die Aula kann dann als schulinterner Versammlungsraum ohne Einzelgenehmigungen genutzt werden
- ein Differenzierungsraum soll aus nicht mehr zweckmäßig nutzbaren Kleinräumen zusammengelegt werden
- die baurechtlich erforderliche zusätzliche Sammelstelle (eingezäunte Rasenfläche) kann auch für Unterricht im Freien genutzt werden(Klimafolgenanpassungsmaßnahme)

Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Im Rahmen der Genehmigung wurde die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Dez. III, beteiligt.

Terminplanung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist von Sommer 2026 mit einer Dauer von rd. 1,5 Jahren geplant.
19 .2
Hannover / May 19, 2025