Drucksache Nr. 1282/2021:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1150, 2. Änderung - Kahlendamm West -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Entscheidung zu den Antragspunkten 2. und 3., im Übrigen zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1282/2021
4
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1150, 2. Änderung - Kahlendamm West -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1150, 2. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1150, 2. Änderung – Ausweisung eines reinen Wohngebietes mit Erschließungsflächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Durch den Bebauungsplan entstehen der Stadt Hannover Kosten für Erschließungsmaßnahmen und eine Bodensanierung. Durch den Verkauf von erschlossenen städtischen Baugrundstücken sind Einnahmen zu erwarten.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand von Isernhagen-Süd, direkt benachbart zum Landschaftsschutzgebiet LSG H-S 08 – Fuhrbleek. Die Flächen wurden seit ca. 1980 durch einen Gartenbaubetrieb genutzt. Der geltende Bebauungsplan Nr. 1150 aus dem Jahr 1984 setzte dafür ein Gewerbegebiet fest. In diesem Gewerbegebiet sind derzeit nur Gartenbaubetriebe zulässig. Ausnahmsweise können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen werden.

Das Plangebiet setzt sich aus drei Grundstücken, postalisch Kahlendamm 22 / 22B, 26 sowie dem ehemaligen Gärtnereigrundstück zusammen. Die Gärtnerei wurde bereits vor Jahren aufgegeben.

Auf dieser Fläche soll anschließend an die vorhandene Siedlungsstruktur an der Straße Echternfeld zukünftig eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und ggf. Doppelhäusern entstehen. Bei einer durchschnittlichen Grundstückgröße von ca. 700 m² würde das zusätzliche Angebot ca. 12 Baugrundstücke umfassen. Die Fläche der ehemaligen Gärtnerei befindet sich in städtischem Eigentum. Vorgesehen ist die Gebietstypik eines reinen Wohngebietes (WR) mit einer dem Bebauungsziel entsprechenden geringen Ausnutzung.

Von der Straße "Kahlendamm" aus soll eine Stichstraße die neuen Grundstücke erschließen.

Um diese geänderte städtebauliche Zielsetzung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB (siehe Anlage 2 Verfahren).

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / 27.05.2021