Drucksache Nr. 1282/2012:
Einrichtung einer Kindergartengruppe als Außenstelle der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz im Spielhaus Walter-Ballhause-Straße

Inhalt der Drucksache:

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1282/2012
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Einrichtung einer Kindergartengruppe als Außenstelle der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz im Spielhaus Walter-Ballhause-Straße

Antrag,

  • eine Kindergartengruppe (ab 3 Jahren bis Einschulung) in Ganztagsbetreuung mit 20 Plätzen in der Walter-Ballhause-Straße 12 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. als Außenstelle der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz befristet für zwei Jahre einzurichten
  • dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2012, die laufende Förderung auf Basis des Betriebskostenersatz (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410100 laufende Zuwendungen nach BKE
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 105.978,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -105.978,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -105.978,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Das Angebot wurde bislang aus dem Produkt 36201/ Kinder-und Jugendarbeit mit 64.478 € jährlich gefördert. Für das laufende Jahr wird dieser Förderbetrag anteilig in das Produkt 36501/ Kindertagesstättenbetreuung überführt und der Rest aus dem Produkt selbst erwirtschaftet. Ab 2013 ff. wird die Förderung regulär im Produkt Kindertagesbetreuung veranschlagt.

Begründung des Antrages

Das Spielhaus Walter-Ballhause-Straße 12 beherbergt zur Zeit unterschiedliche Träger, die Angebote für Kinder im Alter von 3 bis 13 Jahren vorhalten. Der Caritasverband hält im 2. Obergeschoss einen pädagogischen Mittagstisch für Schulkinder bereit, der Verein „Drachenkinder“ e.V. betreut in der 1. Etage eine integrative Kindergartengruppe und die AWO stellt ebenfalls für Kindergartenkinder ein offenes Angebot im Erdgeschoss zur Verfügung.

Der Stadtbezirk Linden-Limmer hat einen weiteren Bedarf an Kindergartenplätzen. Daher sind seitens der Verwaltung und aller im Spielhaus ansässigen Einrichtungen Überlegungen angestellt worden den Teil des offenen Angebotes für Kindergartenkinder zwischen 3 und 6 Jahren in reguläre Kindergartenplätze umzuwandeln. Durch die Umwandlung wird eine institutionelle und damit in einem hohen Maß verlässliche Kinderbetreuung möglich. Sowohl die personellen als auch die zeitlichen Betreuungsbedingungen werden damit verbessert. Zudem dienen die Plätze zur Sicherung des bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Die Arbeiterwohlfahrt erklärte sich bereit, die Trägerschaft für die Gruppe zu übernehmen und diese als Außenstelle der sich in der Nähe befindenden Kindertagesstätte Pfarrlandplatz zu führen.

Zur Zeit wird ein langfristiges Gesamtkonzept für das Spielhaus ausgearbeitet, das die Optimierung einer bedarfsgerechten Betreuung zum Ziel hat. Um das neue Konzept flexibel gestalten zu können, soll die Einrichtung der Kindergartengruppe zunächst auf zwei Jahre befristet werden.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Das geplante Betreuungsangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für Kinder bei, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
51.41 
Hannover / 29.05.2012