1. Ausgangslage
Die Verwaltung wurde durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt, das Bewohner*innenparken im Stadtgebiet deutlich auszuweiten (DS 3158/2018 "Saubere Luft für Hannover" und DS H-0160/2019 zum Haushaltsplan 2019/2020).
Im Innenstadtbereich Hannovers bestehen bereits vier Bewohner*innenparkzonen. Diese wurden Ende der 1990er Jahre eingerichtet. Obwohl eine städtebauliche Weiterentwicklung in den Wohnquartieren erfolgte, wurden die ursprünglichen Zoneneinrichtungen mit den verkehrsrechtlichen Regelungen der Parkraumnutzung weitestgehend beibehalten und nicht auf weitere Gebiete ausgeweitet.
In den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshauptstadt Hannover konkurrieren Einwohner*innen, im Gebiet Beschäftigte, in der Innenstadt Beschäftigte, Kunden*innen, Besucher*innen, Dienstleister*innen und Lieferanten*innen um den knappen Parkraum. Teilweise kommen noch Nutzungsansprüche durch Eventverkehre dazu.
Wenn die Zahl der parkenden Fahrzeuge die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt und somit eine das Angebot übersteigende Nachfrage besteht, führt dies meist zu einem erhöhten Parksuchverkehr und damit zu erhöhten Lärm- und Umweltbelastungen. Maßnahmen des Parkraummanagements lenken die Nachfrage nach Stellplätzen, reduzieren den Parksuchverkehr, erhöhen die Verkehrssicherheit und sorgen für weniger Lärm und bessere Luft, sind ein Beitrag zur Verkehrswende, möglichst begleitet von Maßnahmen, die das Zufußgehen, Fahrradfahren und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs attraktiver gestalten. Zu diesem Parkraummanagement gehört das Einführen von Bewohner*innenparken, welches durch Verdrängung des Fremdverkehrs insgesamt eine positive verkehrspolitische Wirkung erzielen kann.
Nach § 45 VwV StVO 29 X, in der Fassung vom 22.05.2017 können Sonderparkberechtigungen für Bewohner*innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohner*innenparkvorrechte) ausgegeben werden. Voraussetzungen sind ein Mangel an privaten Stellflächen und ein erheblicher allgemeiner Parkdruck, so dass die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Zur Untersuchung der Einrichtung möglicher Bewohner*innenparkzonen wurde ein externer Dienstleister beauftragt. Dieser hat im Stadtbezirk Südstadt-Bult ein Teilgebiet des Stadtteils Südstadt, welches durch die Straßen Friedrichswall / Aegidientorplatz / Hildesheimer Straße / Geibelstraße und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer begrenzt wird, untersucht. Bei mehreren Erhebungsrundgängen wurden Nutzungskartierungen, Auslastungserhebungen und Kennzeichenerfassungen durchgeführt.
2. Beschreibung der möglichen Bewohner*innenparkzonen
Bei den Untersuchungen wurden hohe Parkraumauslastungen bei einem erheblichen Anteil von Fremdparkern festgestellt, womit wesentliche Voraussetzungen für die Einführung von Bewohner*innenparkzonen erfüllt sind.
Die Anordnung der unterschiedlichen Parkordnungssysteme (Mischprinzip / Trennprinzip / Parkscheinregelung / Parkscheibenregelung) wurde unter Berücksichtigung:
· der Struktur der Einwohner*innenverteilung,
· der Anzahl und Verteilung der Kfz-Halter*innen in den Straßenabschnitten,
· der Parkraumnachfrage durch Bewohner*innen, die anhand der Verteilung, der erfassten Bewohner*innenkennzeichen im Nachtzeitraum ermittelt wurden,
· der ermittelten Bereiche mit ausgeprägten Nutzungskonflikten,
· des zur Verfügung stehenden Parkraums und
· der Festsetzungen nach § 45 VwV StVO 31, 32 X: Die zur Verfügung stehenden Parkflächen von Bewohner*innenparkzonen müssen tagsüber zu 50 % und nachts zu 25 % für den Gemeingebrauch nutzbar sein, die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohner*innenparkvorrechten darf 1.000 m nicht überschreiten entwickelt.
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen wird vorgeschlagen im o.g. Untersuchungsgebiet die Bewohner*innenparkzonen 01 (F), 02 (G) und 03 (J) einzurichten. Mit Vorlage des politischen Beschlusses werden nachfolgend aufgeführte Maßnahmen durch die Verkehrsbehörde angeordnet (Karten der Bewohner*innenparkzonen sind dieser Beschlussdrucksache als Anlagen beigefügt):
Hinweis: In den Untersuchungen wurden die Zonen mit Buchstaben bezeichnet. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme werden die Zonen fortlaufend nummeriert.
· Bewohner*innenparkzone 01 (F): Beschilderung von Stellplätzen
> nach dem Mischprinzip (Parken für Bewohner frei, für Gebietsfremde Parkschein 2,5 Stunden in der Zeit von Mo – Sa 9 – 20 h),
> nach dem Trennprinzip (Parken nur mit Bewohnerparkausweis, Mo – So 0 – 24 h) und
> nach der Parkscheinregelung (Parken für alle max. 4 Stunden, Mo- Fr 9 – 17 h, Sa 9 – 13 h).
· Bewohnerparkzone 02 (G): Beschilderung von Stellplätzen
> nach dem Mischprinzip (Parken für Bewohner frei, für Gebietsfremde Parkschein 2,5 Stunden in der Zeit von Mo – Sa 9 – 20 h),
> nach dem Mischprinzip (Parken für Bewohner frei, für Gebietsfremde Parkscheibe 2 Stunden in der Zeit von Mo – Sa 9 – 20 h),
> nach dem Trennprinzip (Parken nur mit Bewohnerparkausweis, Mo – So 0 – 24 h) und
> nach der Parkscheinregelung (Parken für alle max. 4 Stunden, Mo- Fr 9 – 17 h, Sa 9 – 13 h).
· Bewohnerparkzone 03 (J): Beschilderung von Stellplätzen
> nach dem Mischprinzip (Parken für Bewohner frei, für Gebietsfremde Parkscheibe 2 Stunden in der Zeit von Mo – Sa 9 – 20 h),
> nach dem Trennprinzip (Parken nur mit Bewohnerparkausweis, Mo – So 0 – 24 h) und
> nach der Parkscheinregelung (Parken für alle max. 2,5 Stunden, Mo- Fr 9 – 17 h, Sa 9 – 13 h)
Eine kürzlich erfolgte Untersuchung der vorhandenen Fahrradstraßen auf Grundlage des Urteils Kleefelder Straße zu den Anforderungen an eine Fahrradstraße hat ergeben, dass in der Zone J (03) in der Akazienstraße und in der Bürgermeister-Fink-Straße einzelne Stellplätze entfallen müssen, um den Anforderungen einer Fahrradstraße (Durchfahrtsbreite im Begegnungsfall - Ausweichstellen) auch weiterhin gerecht werden zu können. In der Akazienstraße betrifft dies 13 Stellplätze und in der Bürgermeister-Fink-Straße zwischen Wiesenstraße und Ifflandstraße acht Stellplätze. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen beträgt die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze in der Zone J (03) 1077 Stellplätze. Diese insgesamt geringfüge Reduzierung der Anzahl der Stellplätze hat keinen Einfluss auf die rechtliche Umsetzbarkeit der Maßnahme. Die Stellplatzbilanz erfährt durch die Reduzierung der Anzahl der Stellplätze keine signifikante Änderung.
Für die Einrichtung der o.g. drei Bewohner*innenparkzonen sind 30 neue Parkscheinautomaten zu installieren. Für die Unterhaltung und den Betrieb dieser zusätzlichen Automaten ergibt sich ein Personalaufwand in Höhe von einer zusätzlichen ½ E04-Stelle (24.000 €/Jahr) für den Fachbereich Tiefbau.
Der Erfolg der beschriebenen Maßnahmen zur Einschränkung des Fremdparkens hängt im Wesentlichen von der verkehrsrechtlichen Überwachung der Bewohner*innenparkzonen ab. Eine regelmäßige Kontrolle und ein einheitliches Verfahren bei Verstößen gegen verkehrsbehördliche Anordnungen sind unabdingbar, um die Wirksamkeit der Maßnahme sicher zu stellen.
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den neu zu schaffenden Bewohner*innenparkzonen werden für den Verkehrsaußendienst zunächst weitere Mitarbeitende benötigt. Um das Personal im Verkehrsaußendienst weiterhin flexibel einsetzen zu können, wird beabsichtigt, die Arbeitszeiten nicht zu verändern. In den Abendstunden sollte daher der städtische Ordnungsdienst die Kontrolle des Bewohner*innenparkens übernehmen. Um dies regelmäßig und flächendeckend zu gewährleisten, werden dort weitere Mitarbeitende benötigt.
Es entsteht somit insgesamt ein zusätzlicher Personalaufwand i.H.v. 349.581 €/Jahr für den Fachbereich 32.
Für den Dienstbetrieb dieser zusätzlichen Arbeitsplätze fallen ca. 18.760 € pro Jahr an. In diesen Kosten sind ca. 2.750 €/Jahr (Leasingraten) für die Bereitstellung eines weiteren Dienstfahrzeugs für den Verkehrsaußendienst enthalten. Darüber hinaus fallen ca. 9.800 € für die technische Ausstattung der Arbeitsplätze (u.a. mobile Endgeräte) an.
Es werden darüber hinaus zurzeit weitere Untersuchungen zur Einführung von Bewohner*innenparken durchgeführt, die bei Einrichtung weiterer Zonen zusätzlichen Personalbedarf zur Unterhaltung der Parkscheinautomaten durch den Fachbereich Tiefbau sowie zusätzlichen Personalbedarf in der Überwachung durch den Fachbereich 32 auslösen.