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Bebauungsplan Nr. 334, 1. Änderung - Springrad/Merkurstraße;
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 334, 1. Änderung
zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Frauen und Männern beziehungsweise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Durch einen eventuellen Verkauf des städtischen Grundstückes können Einnahmen für die Landeshauptstadt Hannover erzielt werden.
Begründung des Antrages
Die Grundstücksfläche des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 334 vom 12.11.1969 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Fläche ist noch nicht ausgebaut und wird als öffentliche Verkehrsfläche auch nicht mehr benötigt. Auf dem Nachbargrundstück Springrad 1 wird derzeit eine Metallhärterei mit Verwaltungsgebäude, das KKS Härtecenter errichtet. Es handelt sich hierbei um eine Verlagerung vom Hanomag-Gelände. Der Vorhabenträger möchte die Grundstücksfläche zur Arrondierung seines Grundstückes erwerben.
Es ist daher vorgesehen, die genannte Fläche zukünftig nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen, sondern sie dem südlich angrenzenden Grundstück des ausgewiesenen Industriegebietes zuzuschlagen und an den Grundstückseigentümer zu verkaufen. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
61.1 1
Hannover / 01.06.2004