Antrag Nr. 1276/2026:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Drucksache Nr. 0980/2026 - Antrag der SPD-Fraktion: Verlängerung der Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1276/2026 (Originalvorlage)
0980/2026 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Drucksache Nr. 0980/2026 - Antrag der SPD-Fraktion: Verlängerung der Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen

Antrag

zu beschließen:

Der Antrag Nr. 0980/2026 der SPD-Fraktion zur Verlängerung der Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftig auslaufende Belegrechte ab dem Jahr 2027 um bis zu 15 Jahre zu verlängern. Hierfür sind die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen.

Darüber hinaus soll die Verwaltung Gespräche mit Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützigen Stiftungen im Bereich Bauen und Wohnen führen, um auszuloten, ob und unter welchen Bedingungen diese bereit wären, der Stadt Belegungsrechte für Wohnungen anzubieten. Über die Ergebnisse dieser Gespräche und die Schlüsse, die die Verwaltung daraus ziehen will, sind die Mitglieder des federführenden Stadtentwicklungs- und Bauausschuss im 1. Quartal 2027 zu informieren.

Begründung


Belegrechtswohnungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Wohnraumversorgung. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist es von erheblicher Bedeutung, bestehende Belegrechte nicht auslaufen zu lassen, sondern diese verlässlich und langfristig zu sichern.

Die hier geschaffene Möglichkeit, Aufwendungszuschüsse ab 2027 um bis zu 15 Jahre zu verlängern, schafft sowohl für die öffentliche Hand als auch für Eigentümer*innen eine höhere Planungs- und Investitionssicherheit. Gleichzeitig ist die Sicherung bestehender Belegrechte wirtschaftlicher und schneller wirksam als die Schaffung neuer gebundener Wohnungen. Jede im Bestand gesicherte Belegrechtswohnung wirkt einer weiteren Verschärfung der Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegen und trägt unmittelbar zur sozialen Stabilität und Sicherheit in den Quartieren bei. Mit der beantragten Regelung wird daher ein wirksames Instrument geschaffen, um den Bestand an Belegrechtswohnungen langfristig zu erhalten und sozialverträgliche Mieten abzusichern.

Da die Verlängerung bestehender Belegrechte auf die Kooperation der Wohnungseigentümer*innen angewiesen ist, die angesichts steigender Marktwerte und Mieten jedoch nicht immer gegeben sein wird, bedarf es zusätzlicher strategischer Ansätze. Deshalb sollte die Verwaltung ausloten, unter welchen Prämissen Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützige Stiftungen im Bereich Bauen und Wohnen dafür zu gewinnen sind, der Stadt den Erwerb von Belegrechten bei Wohnungs-neubau oder in ihrem Wohnungsbestand zu ermöglichen. Die Ausweitung des Kreises gemeinwohlorientierter beziehungsweise genossenschaftlicher Belegrechtsgeber*innen stellt dabei eine weitere sozialpolitisch wirksame Möglichkeit dar, zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und einer weiteren Verschärfung auf dem Wohnungsmarkt durch das mögliche Auslaufen von Mietbindungen und Belegrechten entgegenzuwirken.