Antrag Nr. 1275/2020:
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 0819/2020: Anpassung der Förderkriterien für das städtische Förderprogramm "Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1275/2020 (Originalvorlage)
0819/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 06.07.2020: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Abstimmung der Einzelpunkte des Antrags: Punkt 1.: 9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2.: 9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 3.: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
  • 03.09.2020: Verwaltungsausschuss: getrennte Abstimmung: Pkt. 1: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen Pkt. 2: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen Pkt. 3: Einstimmig
  • 24.09.2020: Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte: Punkt 1 und 2: 46 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen, Punkt 3: Bei 1 Nein-Stimme beschlossen.

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 0819/2020: Anpassung der Förderkriterien für das städtische Förderprogramm "Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom"

Antrag

Der Rat beschließt folgende Änderungen und Ergänzungen zu der vorliegenden Drucksache:
1. Die Anpassung der Förderkriterien gilt für das Jahr 2020.
2. Die Maximale Fördersumme für Mieterstromprojekte wird nicht von 30.000 auf 100.000 €, sondern auf 75.000 Euro erhöht.
3. Die Verwaltung legt zu Beginn des Monats November 2020 eine Evaluation des Programms vor, aus der hervorgeht, warum die Fördermaßnahmen in den letzten Jahren derart schwache Resonanz fanden. Zudem soll dargelegt werden, wie sich die Antragszahlen und Fördersummen nach der Anpassung der Förderhöhen mit der vorliegenden Beschlussdrucksache verändert haben.

Begründung

Zu 1. Über die mögliche Weiterführung des Programms soll erst auf Basis der Evaluation entschieden
werden.
Zu 3. Eine so stark erhöhte Fördersumme für Mieterstrommodelle ist nicht gerechtfertigt und sollte
in Relation zu den vorherigen Mitteln gesehen werden.
Zu 4. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die bestehenden Förderinstrumente so schwach nachgefragt wurden, dass die Mittel teilweise sogar auf andere Projekte übertragen wurden. Das kann nicht der Anspruch dieses Förderprogramms sein. Daher sollte mit Auslaufen des Projekts 2020 eine sorgfältige Evaluation erfolgen, damit ggf. im kommenden Haushalt entsprechende Nachbesserungen in den Förderinstrumenten oder nötige Schwerpunktverlagerungen Berücksichtigung finden können.

Dr. Jens Menge Dr. Freya Markowis Andreas Bingemer
Stlv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Stlv. Fraktionsvorsitzender