Drucksache Nr. 1273/2017:
Umstrukturierung einer altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte St. Theresia

Inhalt der Drucksache:

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1273/2017
1
 

Umstrukturierung einer altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte St. Theresia

Antrag,

zu beschließen,
  • eine altersübergreifende Gruppe mit 10 Hort- und 10 Kindergartenkindern (ab 3 Jahre bis Einschulung, ganztags) in der Kindertagesstätte St. Theresia, Bergfeldstraße 59, 30457 Hannover, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V. in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen (1-3 Jahre, ganztags) umzustrukturieren;
  • die Betreuungszeiten in zwei Kindergartengruppen (je 25 Plätze, ab 3 Jahre bis Einschulung) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten.

und
  • ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, dem Träger entsprechende laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 16.900,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -16.900,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.700,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 800,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 34.900,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -37.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -37.400,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Investitionsmaßnahme handelt es sich um die Anschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für die Krippengruppe. Die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände werden von der Landeshauptstadt Hannover angeschafft und dem Träger der Einrichtung zum Gebrauch überlassen.

Begründung des Antrages

Bei der Kindertagesstätte St. Theresia handelt es sich um eine Einrichtung mit fünf Gruppen: Einer Krippengruppe mit einer Ganztagsbetreuung, zwei Kindergartengruppen mit einer 3/4-Betreuung, einer Kindergartengruppe mit einer Ganztagsbetreuung und einer großen altersübergreifenden Gruppe mit 10 Hort- und 10 Kindergartenplätzen.

Seit der Einführung des Ganztagsschulbetriebes in den benachbarten Grundschulen Wettbergen und Henning-von-Tresckow-Grundschule nimmt die Nachfrage nach Hortplätzen in der Kindertagesstätte St. Theresia kontinuierlich ab. Daher ist bereits letztes Jahr mit der DS 0852/2016 (siehe Anlage 1) beschlossen worden, die Hortgruppe befristet für ein Jahr in eine große altersübergreifende Gruppe umzustrukturieren und sie perspektivisch in eine Krippengruppe umzuwandeln. Bei der Umstrukturierung können alle bisher für den Kindergartenbereich abgeschlossenen Verträge weiterhin erfüllt werden.

Für die Umstrukturierung wird ein Umbau erforderlich. Dabei werden von union-boden GmbH als Eigentümerin des Kindertagesstättengebäudes die Sanitärbereiche und ein Schlafraum für die Krippennutzung hergerichtet.

Darüber hinaus sollen in zwei Kindergartengruppen die Betreuungszeiten auf ein Ganztagsangebot ausgeweitet werden.
Die 3/4-Angebote werden in den letzten Jahren immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen.
Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten.Der Caritasverband hat daher die Ausweitung der Betreuungszeiten für die Einrichtung beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeit sind im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt. Die Aufstockungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2017/2018.

Alle Umstrukturierungen sind vom Caritasverband mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- als Aufsichtsbehörde abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis bereits in Aussicht gestellt worden.
51.42 
 / 12.05.2017