Drucksache Nr. 1271/2023:
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Körtingsdorf

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1271/2023
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Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Körtingsdorf

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Körtingsdorf zu beschließen,

2. eine Verpflichtung dahingehend abzugeben, dass die Landeshauptstadt Hannover die erforderlichen Gegenfinanzierungsmittel für das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ in Höhe eines Drittels der Gesamtsumme bezogen auf die Gesamtlaufzeit zur Verfügung stellen wird.

3. zu beschließen, dass die Sanierung im Gebiet Körtingsdorf innerhalb des Zeitraumes von maximal 15 Jahren, also befristet bis 31.12.2037, durchgeführt werden soll.

4. für die Umsetzung zusätzliche Personal- und Sachkosten im Teilhaushalt 50 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten und Menschen mit Behinderung

Das komplexe Vorhaben der städtebaulichen Sanierung Körtingsdorf wird differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen sowie alten und jungen Menschen haben. Die Beachtung von Gender-Aspekten, die auch eine inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“ ist, wird neben den Belangen von alten und jungen Menschen, sowie Müttern und Vätern zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der Sanierung Körtingsdorf.
Die Belange von Menschen mit Behinderung werden bei allen Maßnahmen und Projekten Berücksichtigung finden.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Einen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten, ist inhaltliche Vorgabe sowie Fördervoraussetzung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ und demnach ein wichtiges Querschnittsziel für alle Einzelmaßnahmen. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind, bezogen auf die Gesamtmaßnahme, als positiv (die Treibhausgas-Emissionen werden nach Durchführung der Maßnahme geringer sein oder es werden Treibhausgase aus der Atmosphäre gebunden) zu bewerten. Siehe hierzu Anlage 2 zur Klimawirkungsprüfung.

Die Programmmittel werden ausdrücklich dafür eingesetzt, die Umweltgerechtigkeit zu verbessern und gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse für die Bewohner*innen herzustellen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.024
Sozialer Zusammenhalt Körtingsdorf
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €10,673,666.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €800,000.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €50,000.00
Baumaßnahmen €9,243,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €6,472,500.00
Sonstige Investitionstätigkeit €1,045,000.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€5,336,834.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis €0.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt €0.00
Die Angaben zu den Teilergebnishaushalten 61 und 50 folgen weiter unten im Text.

Der aus den Vorbereitenden Untersuchungen ermittelte und 2022 bei dem zuständigen Ministerium des Landes Niedersachsen angemeldete Bedarf beläuft sich auf 16.010.500,00 € für die gesamte Laufzeit der städtebaulichen Sanierung.

Die Städtebauförderungsmittel werden auf Antrag vom Land Niedersachsen für jedes Programmjahr gesondert bewilligt. Dabei stellt das Land Niedersachsen aus Bundes- und Landesmitteln zwei Drittel der Städtebauförderungsmittel zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Hannover trägt ein Drittel der bereitgestellten Mittel. Die Städtebauförderungsmittel können nach gegenwärtigem Stand ausschließlich für investive Maßnahmen, deren Vorbereitung und Begleitung eingesetzt werden.

Die Investitionsmittel sind im Haushaltsplan 2023/2024 erstmalig veranschlagt und in der mittelfristigen Finanzplanung innerhalb des Finanzkorridors des TH 61 wie folgt vorgesehen (Angaben in Tausend Euro):


Haushaltsjahr Auszahlungen Einzahlungen
2023 13 0
2024 50 4
2025 70 15
2026 70 30
2027 70 45
Summe 273 94

Die Veranschlagung der verbleibenden Auszahlungen in Höhe von 16.537.500 € und der Einzahlungen in Höhe von 10.673.572 € ist für die Jahre 2028 ff. vorgesehen.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veranschlagung war eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm noch ungewiss, so dass die in der Mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Beträge mit der nächsten Haushaltsplanung nach oben korrigiert werden müssen.

Hinzu kommen Sachkosten zur Finanzierung von nicht-investiven Projekten und Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und des sozialen Zusammenhalts im Teilergebnishaushalt 61 in Höhe von 25.000 € (Quartiersfondsmittel), Angaben pro Jahr.

Auswirkungen auf Personal- und Teilergebnishaushalt

Für die Umsetzung der Sanierung Körtingsdorf und Davenstedt und der im Laufe des Prozesses zu konkretisierenden Einzelmaßnahmen entstehen zusätzliche Personalkosten für das Quartiersmanagement im Fachbereich Soziales. Es ergeben sich zusätzliche Personalkosten im Teilergebnishaushalt 50 in Höhe von 82.139 € (Produkt 35102, Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung), Angaben pro Jahr.

Hinzu kommen Sachkosten zur Finanzierung von nicht-investiven Projekten und Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und des sozialen Zusammenhalts im Teilergebnishaushalt 50 in Höhe von 93.200 € (Mittel für das Programm Sozialer Zusammenhalt), Angaben pro Jahr.

Begründung des Antrages

Das Gebiet Körtingsdorf liegt im Südwesten der Landeshauptstadt Hannover, ist Teil des Stadtteils Badenstedt und damit des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Es hat eine Größe von ca. 23 ha. Die Einwohner*innenzahl beträgt ca. 1.600 Einwohner*innen (Stand 2019).

Körtingsdorf ist hauptsächlich durch Geschosswohnungsbauten aus den 1960er bis 1970er Jahren geprägt. Das Gebiet grenzt im Norden an die Badenstedter Straße, auf der die Stadtbahnlinie 9 verläuft, und das dahinterliegende Gewerbegebiet Lindener Hafen. Im Westen wird es durch Gleisanlagen des Güterverkehrs vom restlichen Stadtteil Badenstedt getrennt. An der östlichen Grenze des Gebiets liegt eine weiträumige Kleingartenanlage. Im Südwesten schließen überwiegend Einfamilienhäuser der 1930er Jahre und das Bornumer Holz an das Gebiet an. (s. Anlage 2)

Körtingsdorf hat sich in den letzten Jahren zu einem Ankunftsort, in dem Familien mit Migrationshintergrund gemeinsam mit alteingesessenen Bewohner*innen leben, entwickelt. Ansässige soziale und kulturelle Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Bewohner*innen des Quartiers. Das Quartier weist einen hohen sozialen Handlungsbedarf auf, da hier viele Menschen in prekären Lebenslagen leben und die Summe sozialer Herausforderungen deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt.

Das Gebiet ist aufgrund dieser komplexen Problemlagen im Jahr 2022 vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen worden. Grundlage hierfür war die Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB, die aufgrund des Einleitungsbeschlusses des Rates vom 27.02.2020 (Drucksache 0580/2020) durchgeführt wurde (s. Anlage 4).

Die Vorbereitenden Untersuchungen kamen zu dem Schluss, dass sich das Gebiet an einem Scheideweg befindet:

Die Entwicklung zu einem Ankunftsquartier, der damit einhergehende sozialstrukturelle Wandel und die im gesamtstädtischen Vergleich dreimal höhere Armutsquote stellen das Quartier vor große soziale Herausforderungen.

Das Gebiet weist erhebliche Schwächen, wie die unzureichend gestalteten Grün- und Spielflächen, Defizite in der Straßen-, Rad- und Fußwegegestaltung und sich abzeichnende Trading-Down-Effekte in der Gewerbestruktur auf. Dazu kommen der Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf von Wohngebäuden, die unzureichende Wohnumfeldgestaltung und die Lärmbelastung der hoch frequentierten Badenstedter Straße und Güterverkehrsanlagen, welche das Gebiet beeinträchtigen.

Aufgrund der guten Anbindung des Quartiers an das Stadtzentrum drohen gleichzeitig Mietpreissteigerungen und Verdrängungsprozesse durch Neubau und/oder Modernisierung. Um dem entgegenzuwirken und das Quartier für erschwingliche Wohnangebote zu erhalten, sollen die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und Fördermittel zur Kompensation unrentierlicher Kosten eingesetzt werden.

Die vorhandenen städtebaulichen Missstände und deren Verschränkung mit sozialen Problemen sollen mithilfe des Sanierungsverfahrens gemäß §§ 136 ff. BauGB behoben und positive städtebauliche Entwicklungen angestoßen werden. Hierbei ist ein Maßnahmenspektrum aus den Handlungsfeldern


­ Nachbarschaftliches Zusammenleben, Aktivierung und Beteiligung, Image

­ Soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur, Bildung und Gesundheit

­ Quartierszentrum und Versorgung

­ Lokale Ökonomie, Beschäftigung und Arbeit

­ Öffentlicher Grün- und Freiraum, Wohnumfeld und Naherholung

­ Wohnen

­ Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

­ Verkehr und Mobilität


ressortübergreifend erforderlich.

Dem integrierten Planungs- und Handlungsansatz folgend, werden gleichermaßen baulich-investive als auch soziale Maßnahmen umgesetzt.

Ein wesentliches städtebauliches Handlungsfeld zur Schaffung von attraktiven und nachhaltigen Wohn- und Lebensräumen stellt die Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden unter besonderer Beachtung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt Hannover dar. Hierzu sollen die verschiedenen Förderansätze erschlossen und zusammengeführt werden.

In Zusammenhang mit einer Umgestaltung von Straßenräumen kann eine deutliche Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht, die Aufenthaltsqualität verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Darüber hinaus sollte der ehemalige Versorgungsbereich als Quartiersmitte qualifiziert und gesichert werden.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Gestaltung der öffentlichen und der öffentlich zugänglichen privaten Freiräume. Vorhandene blau-grüne Infrastrukturen müssen zur Hochwasservorsorge, Ökosystementwicklung und für das Wohlergehen der Bewohner*innen weiterentwickelt und miteinander verknüpft werden. Darüber hinaus gilt es, Sportangebote für die Allgemeinheit zu öffnen und zu erweitern.

Es gilt außerdem, die Infrastrukturen im Quartier auszubauen und zu ergänzen sowie die Teilhabechancen der Bewohner*innen durch kulturelle und soziale Angebote, Bildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zu verbessern, um so die Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben im Quartier zu schaffen und das Image des Gebietes zu stärken.

Die Landeshauptstadt Hannover stellt als unverzichtbares Element der integrierten Stadtteilentwicklung in allen bisherigen Programmgebieten pro Gebiet ein Quartiersmanagement. Besetzt ist das Quartiersbüro vor Ort mit einer/einem Quartiermanager*in aus dem Bereich Stadterneuerung (61.41) und einer/einem des Bereichs Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung (50.5). Aufgrund der räumlichen Nähe und der geringeren Größe der beiden neuen Gebiete Davenstedt und Körtingsdorf, die zudem in einem Stadtbezirk liegen (Ahlem-Badenstedt-Davenstedt), kann vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Landeshauptstadt Hannover, erstmals nur ein Quartiersmanagement aus dem Fachbereich Soziales für beide Gebiete gestellt werden. Quartiersmanagement-Stellen in 50.5 sind an die Laufzeit bestehender Programmgebiete gebunden und nur befristet für diese Zeit im Stellenplan der Landeshauptstadt Hannover verankert, für neue Gebiete müssen deshalb unterjährig neue Stellen geschaffen werden.

Aufgabe des Quartiersmanagements wird es sein, den Sanierungsprozess vor Ort zu begleiten und die Zusammenarbeit mit Akteur*innen im Stadtteil und den beteiligten Verwaltungsstellen zu koordinieren. Zudem sollen die Bewohner*innen an den Transformationsprozessen im Gebiet beteiligt werden. Ziel ist es, Bewohner*innen zu aktivieren und dabei zu unterstützen Verantwortung für das soziale Leben im Stadtteil zu übernehmen. Dadurch soll auch über das Ende der Sanierung hinaus ein tragfähiges Gemeinwesen geschaffen werden. Die Aufgaben des Quartiersmanagements vor Ort und deren Mittlerfunktion zwischen Gesamtstadt und Sanierungsgebiet ist laut Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ von essentieller Bedeutung.

Die Beteiligung und Mitwirkung von betroffenen Bürger*innen, lokalen Akteur*innen und der Ortspolitik wird neben zielgruppenspezifischen Informations- und Beteiligungsansätzen durch die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums gewährleistet.

Nach §142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist es erforderlich, bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung gleichzeitig durch Beschluss die Frist festzulegen, innerhalb der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll nach Städtebauförderrichtlinie (R-StBauF aus 2022) 15 Jahre nicht überschreiten. Der Durchführungszeitraum hängt stark von der Mittelgewährung und –bereitstellung des Landes Niedersachsens, von der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, der Träger öffentlicher Belange sowie von der gesamtwirtschaftlichen Situation ab. Daher wird aufgrund der Erfahrungen aus bisherigen Sanierungsgebieten für Körtingsdorf ein Durchführungszeitraum von 15 Jahren als realistisch eingeschätzt.

61.41 
Hannover / Jun 1, 2023