Informationen:
Beratungsverlauf:
- 25.06.2020: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Antragsteller(in):
Gemeinsamer Antrag
Gemeinsamer Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kriterien zur Vergabe der Kunststoffrasenplätze dahingehend anzupassen, dass
2. bei der Einrichtung von Kunststoffrasenplätzen soweit möglich sogenannte Tennenplätze (Ascheplätze) oder bereits versiegelte Flächen überbaut werden,
3. beim Kriterium „Kooperation mit anderen Einrichtungen" nur sportanlagenabhängige Kooperation, die schriftlich fixiert sind, Berücksichtigung finden.
So sollen neben der Auslastungsanalyse, den baulichen Voraussetzungen und der Mitgliederzahl der den Platz nutzenden Sparten sowie deren Jugendquoten, nun auch die sozialräumlichen Kriterien in Abhängigkeit von der räumlichen Lage im Gebiet des Programms Soziale Stadt und der Nutzung des HAP durch Vereinsmitglieder bei der Vergabe stärker gewichtet werden.
Da eine positive Auswirkung der Zielsetzung des Kunststoffrasenplatzprogramms im Bereich der Kooperationen nur gegeben ist, wenn sich diese von der Sportanlage abhängig sind, sollen auch nur diese Kooperationen berücksichtigt werden. Zudem soll die Überprüfung der Erfüllung dieses Kriteriums dadurch vereinfacht werden, dass nur schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarungen Berücksichtigung finden.