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Antrag der AfD-Fraktion zu Transparenz und Befangenheitsregelung bei städtischen Zuwendungen für Vereine
Antrag
- Alle Ratsmitglieder sind verpflichtet, ihre Tätigkeiten in Vorständen oder ähnlichen Positionen in Vereinen oder Organisationen offenzulegen, die Fördergelder von der Stadt erhalten.
- Ratsmitglieder, die in Vorständen oder vergleichbaren Positionen von Vereinen oder Organisationen tätig sind, die städtische Fördermittel erhalten, dürfen bei Haushaltsabstimmungen über Zuwendungen an diese Vereine oder Organisationen nicht teilnehmen.
Begründung
Ratsmitglieder, die in Vorständen von Vereinen oder Organisationen tätig sind, die Fördergelder von der Stadt beziehen, können in einen Interessenkonflikt geraten, wenn sie über finanzielle Zuwendungen an diese Einrichtungen abstimmen.
Durch die Offenlegung ihrer Positionen und die Regelung der Befangenheit bei Abstimmungen wird sichergestellt, dass Entscheidungen über die Vergabe von städtischen Mitteln objektiv getroffen werden. Dies sorgt für bestmögliche Transparenz und reduziert das Risiko von Befangenheiten und möglichen Interessenkonflikten.