Drucksache Nr. 1266/2026:
Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung einer gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle für die Stadt und Region Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Gleichstellungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1266/2026
1 (nur online)
 

Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung einer gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle für die Stadt und Region Hannover

Antrag,

· Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle mit der Region Hannover auf Grundlage des vorliegenden Kooperationsmodells umzusetzen.
· Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage angefügte Kooperationsvereinbarung mit der Region Hannover abzuschließen.
· Die Umsetzung erfolgt zum 01.10.2026, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Gremien.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wird als eine von mehreren Diskriminierungsformen von einer potentiellen gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle bearbeitet.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 56 - Investitionstätigkeit
Produkt FIL 56
OE 56 Fachbereichsinterne Dienstleistungen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €312,250.00
   
   
Personalaufwendungen €282,250.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €30,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis €0.00
   
  
Die Region Hannover gewährt der Landeshauptstadt Hannover zur Wahrnehmung der Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle im Regionsgebiet (ohne das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover) eine jährliche Zuwendung in Höhe von 312.250,00 €. In diesem Betrag sind auch Sachmittel in Höhe von 30.000,00 € für Veranstaltungen, Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit enthalten.In der Kostentabelle werden ausschließlich die neu entstehenden Erträge und Aufwendungen pro Haushaltsjahr ausgewiesen. Ergänzend sind Sach- und Personalkosten der gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle durch die LHH zu tragen. Diese werden durch den Haushaltsansatz der bei der LHH bereits etablierten Antidiskriminierungsstelle gedeckt. Mit der Zuwendung sind sämtliche Personal- und Sachkosten abgegolten.

Begründung des Antrages

Die Antidiskriminierungsstelle (AD-Stelle) der Landeshauptstadt Hannover ist eine etablierte Fachstelle zur Beratung von Menschen, die Diskriminierung erfahren oder beobachten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Teilhabe, Chancengleichheit und sozialem Zusammenhalt.

Im Zusammenhang mit der geplanten Ausweitung der Antidiskriminierungsarbeit wird auf den Haushaltsantrag Nr. 3186 (V) HHA der Region, vom 13.11.2024 verwiesen, der ausdrücklich die Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten mit der Landeshauptstadt Hannover vorsieht. Dieser Auftrag wurde im vorliegenden Konzept aufgegriffen und konkretisiert. Die Zusammenarbeit wird durch die vorgesehene Kooperationsvereinbarung umgesetzt, deren inhaltlicher Ausgestaltung seitens der Region Hannover bereits zugestimmt wurde. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der Region Hannover.

Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe sowie der räumlichen und strukturellen Unterschiede innerhalb der Region Hannover besteht das Ziel, das bestehende Angebot auszuweiten und ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die gesamte Region Hannover zu schaffen. Hierzu ist vorgesehen, die Antidiskriminierungsstelle organisatorisch bei der Landeshauptstadt Hannover anzusiedeln und ihr zugleich ein Mandat für die Region Hannover zu übertragen. Die Stelle handelt in diesem Rahmen auch im Namen der Region Hannover.

Die Region Hannover stellt hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung, die in 2,5 S12-Stellen für die Wahrnehmung der Aufgaben umgesetzt werden. Die Aufgaben umfassen insbesondere:
· Beratung von Bürger*innen sowie Beschäftigten der Regionsverwaltung und der Mitgliedskommunen
· Präventions- und Bildungsarbeit
· Netzwerkarbeit
· Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
· fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung
Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Diese ist der Drucksache an Anlage 1 beigefügt.

Die Einrichtung einer gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle ermöglicht eine strukturelle und fachliche Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit und trägt den gestiegenen Anforderungen im Themenfeld Diskriminierung Rechnung.
Durch die Bündelung der Kompetenzen bei der Landeshauptstadt Hannover wird eine effiziente Nutzung bestehender Strukturen gewährleistet. Gleichzeitig wird durch die Beteiligung der Region Hannover ein erweitertes Angebot für die Bevölkerung im gesamten Regionsgebiet geschaffen.
Die vorgesehene personelle Ausstattung stellt eine angemessene und wirtschaftliche Einstiegslösung dar, die eine Grundversorgung im Bereich Beratung sowie erste Maßnahmen in Prävention, Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht.
Die Kooperation schafft darüber hinaus die Grundlage für eine zukünftige Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit auf regionaler Ebene.
56 
Hannover / Jun 4, 2026