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· Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle mit der Region Hannover auf Grundlage des vorliegenden Kooperationsmodells umzusetzen.
· Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage angefügte Kooperationsvereinbarung mit der Region Hannover abzuschließen.
· Die Umsetzung erfolgt zum 01.10.2026, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Gremien.
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wird als eine von mehreren Diskriminierungsformen von einer potentiellen gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle bearbeitet.
Die Region Hannover gewährt der Landeshauptstadt Hannover zur Wahrnehmung der Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle im Regionsgebiet (ohne das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover) eine jährliche Zuwendung in Höhe von 312.250,00 €. In diesem Betrag sind auch Sachmittel in Höhe von 30.000,00 € für Veranstaltungen, Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit enthalten.In der Kostentabelle werden ausschließlich die neu entstehenden Erträge und Aufwendungen pro Haushaltsjahr ausgewiesen. Ergänzend sind Sach- und Personalkosten der gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle durch die LHH zu tragen. Diese werden durch den Haushaltsansatz der bei der LHH bereits etablierten Antidiskriminierungsstelle gedeckt. Mit der Zuwendung sind sämtliche Personal- und Sachkosten abgegolten.
Die Antidiskriminierungsstelle (AD-Stelle) der Landeshauptstadt Hannover ist eine etablierte Fachstelle zur Beratung von Menschen, die Diskriminierung erfahren oder beobachten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Teilhabe, Chancengleichheit und sozialem Zusammenhalt.
Im Zusammenhang mit der geplanten Ausweitung der Antidiskriminierungsarbeit wird auf den Haushaltsantrag Nr. 3186 (V) HHA der Region, vom 13.11.2024 verwiesen, der ausdrücklich die Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten mit der Landeshauptstadt Hannover vorsieht. Dieser Auftrag wurde im vorliegenden Konzept aufgegriffen und konkretisiert. Die Zusammenarbeit wird durch die vorgesehene Kooperationsvereinbarung umgesetzt, deren inhaltlicher Ausgestaltung seitens der Region Hannover bereits zugestimmt wurde. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der Region Hannover.
Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe sowie der räumlichen und strukturellen Unterschiede innerhalb der Region Hannover besteht das Ziel, das bestehende Angebot auszuweiten und ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die gesamte Region Hannover zu schaffen. Hierzu ist vorgesehen, die Antidiskriminierungsstelle organisatorisch bei der Landeshauptstadt Hannover anzusiedeln und ihr zugleich ein Mandat für die Region Hannover zu übertragen. Die Stelle handelt in diesem Rahmen auch im Namen der Region Hannover.
Die Region Hannover stellt hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung, die in 2,5 S12-Stellen für die Wahrnehmung der Aufgaben umgesetzt werden. Die Aufgaben umfassen insbesondere:
· Beratung von Bürger*innen sowie Beschäftigten der Regionsverwaltung und der Mitgliedskommunen
· Präventions- und Bildungsarbeit
· Netzwerkarbeit
· Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
· fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung
Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Diese ist der Drucksache an Anlage 1 beigefügt.
Die Einrichtung einer gemeinsamen Antidiskriminierungsstelle ermöglicht eine strukturelle und fachliche Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit und trägt den gestiegenen Anforderungen im Themenfeld Diskriminierung Rechnung.
Durch die Bündelung der Kompetenzen bei der Landeshauptstadt Hannover wird eine effiziente Nutzung bestehender Strukturen gewährleistet. Gleichzeitig wird durch die Beteiligung der Region Hannover ein erweitertes Angebot für die Bevölkerung im gesamten Regionsgebiet geschaffen.
Die vorgesehene personelle Ausstattung stellt eine angemessene und wirtschaftliche Einstiegslösung dar, die eine Grundversorgung im Bereich Beratung sowie erste Maßnahmen in Prävention, Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht.
Die Kooperation schafft darüber hinaus die Grundlage für eine zukünftige Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit auf regionaler Ebene.