Drucksache Nr. 1266/2020:
Förderung des Projektes "Wohnen und dann" der Stiftung EIN ZUHAUSE/
Hier: anteilige Förderung der Personalkosten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1266/2020
0
 

Förderung des Projektes "Wohnen und dann" der Stiftung EIN ZUHAUSE/
Hier: anteilige Förderung der Personalkosten

Antrag,

der Stiftung EIN ZUHAUSE für ihr Projekt „Wohnen und dann“ eine Zuwendung Höhe von je 39.400 € für die Jahre 2021 und 2022 (insgesamt 78.800 €) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das geplante Projekt ist nicht geschlechtsspezifisch konzipiert.

Im Rahmen der individuellen Unterstützung sind frauenspezifische Belange, Bedarfe und Anforderungen an das Hilfesystem zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 31501
Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €39,400.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€39,400.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€39,400.00)
Die Finanzierung erfolgt aus zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Begründung des Antrages

SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen und FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover erteilten im November 2017 der Verwaltung den Auftrag, gemeinsam mit der Region Hannover und Trägern ein Pilotprojekt “Niederschwelliges Wohnangebot für Wohnungslose“ zu planen. Es sollte im Jahr 2018 ein Konzept in Anlehnung an das Prinzip des „Housing First“ mit Angaben zum Betrieb, zur Finanzierung, zu den Zielgruppen u.ä. vorgelegt werden.

Die Verwaltung hat mit der Informationsdrucksache Nr. 2988/2018 ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Die Drucksache wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 17.12.2018 vorgestellt. Dabei wurde auch thematisiert, dass die Landeshauptstadt Hannover wie auch entsprechende Träger*innen ein hohes Interesse an einer Umsetzung des Konzeptes haben, wenn ein geeignetes Objekt vorhanden ist.

In 2019 hat sich die Stiftung EIN ZUHAUSE in der Region Hannover gegründet und entsprechend des o.g. Konzeptes „Wohnen und dann“ ein konkretes Umsetzungs-Projekt entwickelt. Dabei sollen 15 wohnungslose Menschen ab dem 1. Quartal 2021 in einem Neubau der Stiftung in Hannover jeweils eine eigene Wohnung mit unbefristeten Mietverträgen erhalten und bei entsprechendem Bedarf sozialarbeiterische Unterstützung abrufen können.

Nach Abstimmung mit der Region Hannover wird eine gemeinsame finanzielle Unterstützung des Projektes aus fachlichen Gründen empfohlen und zwar für drei Jahre.

Die hier zur Entscheidung vorgeschlagene Zuwendung bezieht sich ausschließlich auf die Personalkosten für die Mieterbegleitung („sozialpädagogische Grundleistung“).

Die Summe von 78.800 € setzt sich folgendermaßen zusammen:
· Personalkosten für eine sozialpädagogische Fachkraft (Vergütungsgruppe S 12 TVöD) in Höhe von 70.000 € pro Jahr und
· Kosten des dazugehörigen Arbeitsplatzes in Höhe von 8.800 € pro Jahr,
· in der Summe ergeben sich 78.800 € pro Jahr, von denen die Region Hannover für die Laufzeit von drei Jahren den zuständigen Gremien eine finanzielle Unterstützung von jeweils 39.400 € (insgesamt 118.200 €) vorschlagen wird.

Die Höhe der vorgeschlagenen Unterstützung entspricht analog der Region Hannover 50 % der o.g. Kosten, d.h. 39.400 € / Jahr.

Personalkosten für darüber hinaus gehende fachliche Unterstützung im Einzelfall können bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ergänzend in Anspruch genommen werden (z.B. Suchtberatung, Therapie, Schuldnerberatung, sozialpsychiatrische Beratung, Fachleistung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten). Diese Kosten werden auf die jeweilige Leistung bezogen über unterschiedliche Kostenträger abgedeckt und sind nicht Gegenstand dieser Drucksache.

Über die oben beschriebenen Personalkosten hinaus wird die Region Hannover im Rahmen der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII die Übernahme von uneinbringlichen Mietausfällen und Schäden an der Mietsache z.B. durch Vandalismus auf Antrag und gegen Nachweis vornehmen. Dabei soll auf die Regelungen zurückgegriffen werden, die im Rahmen der zu beschließenden neuen Richtlinie zum Belegrechtserwerb geschaffen werden (Beschlussdrucksache der Region Nr. 3158 (IV) BDs).

Die Stiftung EIN ZUHAUSE beabsichtigt, das Projekt wissenschaftlich begleiten zu lassen und wird zur Finanzierung dieser Begleitung einen Förderantrag beim Land Niedersachsen stellen. Die Verwaltung wird diesen Antrag ebenso wie die Region Hannover durch eine befürwortende Stellungnahme unterstützen. Eine anteilige finanzielle Unterstützung ist allerdings nicht vorgesehen.

Ein formeller Förderantrag wird derzeit von der Stiftung gestellt.
50 
Hannover / Jun 5, 2020