Drucksache Nr. 1266/2007:
Erweiterung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Gethsemane Kirchengemeinde um eine Krippengruppe sowie die Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine Integrationsgruppe

Inhalt der Drucksache:

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1266/2007
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Erweiterung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Gethsemane Kirchengemeinde um eine Krippengruppe sowie die Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine Integrationsgruppe

Antrag,

zu beschließen,
  1. die Kindertagesstätte der Ev.-luth. Gethsemane Kirchengemeinde in Hannover-List, Klopstockstraße 18, um eine Krippengruppe (1,5 - 3 Jahre) mit max. 15 Plätzen zu erweitern und
  2. ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung für die Angebotsstruktur entsprechend den Richtlinien über die Fördervereinbarungen für verbandseigene Kindertagesstätten zu gewähren und
  3. der Ev.-luth. Gethsemane Kirchengemeinde ab 01.08.2007 laufende Beihilfen für eine Integrationsgruppe auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem die familiären Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen81.000,00 €4645.000/718000*
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt81.400,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-81.400,00 € 

*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Stadtkirchenverband keine erhöhte Gruppenpauschale für die Erweiterung um eine Gruppe. Die entstehenden Mehrkosten werden daher von der Stadt getragen.
Für die Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine Integrationsgruppe entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der Gethsemane Kirchengemeinde in der Klopstockstraße betreut in drei Kindergarten- und zwei Hortgruppen insgesamt 110 Kinder. In der Einrichtung stehen Plätze für eine Halbtags-, 3/4- und Ganztagsbetreuung zur Verfügung.


Zu 1.
Die große Nachfrage nach Plätzen für die Altersgruppe der 1-3 Jährigen hat die Kita und den Stadtkirchenverband veranlaßt, über eine Erweiterung um eine Krippengruppe nachzudenken.
In einem direkt an die Kita angrenzenden Gebäude können mit den entsprechenden Umbauten zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Außenbereich dahingehend zu erweitern, dass für diese Altersgruppe ein entsprechendes Angebot zur Verfügung steht.
Zur Finanzierung der Baumaßnahme wird die Kirchengemeinde auf eigene und Spendenmittel zurückgreifen.

Durch die zusätzlichen Krippenplätze wird dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) nachgekommen, das den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vorsieht. Eltern soll damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.
Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 81.000 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus werden der Kirchengemeinde einmalig Einrichtungsmittel in Höhe von 5.000 € gewährt.


Zu 3.
In der Kindergartengruppe mit einem 6-stündigen Betreuungsangebot (3/4) werden derzeit 15 Kinder im Vorschulalter betreut. Davon wird bereits seit Sommer 2005 für ein Kind mit Behinderung eine Einzelintegrationsmaßnahme durchgeführt.
In der Vergangenheit zeigte sich zunehmend ein wachsender Bedarf an Plätzen für Kinder mit Behinderung, der nicht mit den vorhandenen fünf Integrationsplätzen im Stadtbezirk Vahrenwald-List abgedeckt werden kann. Im Hinblick auf dieses fehlende Angebot besteht sowohl aus Sicht der Kirchengemeinde als auch der MitarbeiterInnen der Einrichtung der Wunsch, die Kindergruppe mit Einzelintegration in eine Integrationsgruppe umzuwandeln. Durch eine von der Kirchengemeinde finanzierte Umbaumaßnahme kann das Platzangebot in dieser Gruppe um drei Integrationsplätze ausgeweitet werden, so dass nun 18 Kinder mit und ohne Behinderung in einer Gruppe betreut werden können und somit kein rechtsanspruchsrelevanter Platz verloren geht.

Ein Stadtbezirkskonzept für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung liegt für diesen Stadtbezirk vor. Eine Ausweitung der Integrationsplätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begrüßt und unterstützt.


Die Einrichtung der zusätzlichen Krippengruppe sowie der Integrationsgruppe ist zum 01.08.2007 geplant.
Diese Maßnahmen wurden mit dem Nds. Kultusministerium Referat 31.4 - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - vorbesprochen und eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

51.4 
Hannover / 21.05.2007