Drucksache Nr. 1264/2014:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Noltestraße

Inhalt der Drucksache:

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1264/2014
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Noltestraße

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Noltestraße 28, 30451 Hannover mit 25 Plätzen (3/4-Betreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
  • dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.08.2014, laufende Zuwendungen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/ 1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2-" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertegesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.300,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.300,00 €
Die jährlichen Aufwendungen fallen nur befristet für die Dauer dieser Einzelintegrationsmaßnahme an.

Begründung des Antrages

In der 2-gruppigen Kindertagesstätte Noltestraße werden insgesamt 50 Kindergartenkinder (25 Kinder pro Gruppe) im Alter zwischen 3-6 Jahren betreut. Bei den Betreuungszeiten handelt es sich um eine sogenannte 3/4-Betreuung (Regelbetreuung von 6 Stunden am Tag). Gemäß der DS 0904/2014 ist es angedacht eine der beiden Gruppen zum 01.08.2014 auf eine Ganztagsbetreuung umzustellen. Die Einzelintegration soll in der Gruppe mit der 3/4-Betreuung erfolgen.
Bei einem in der Einrichtung bereits betreuten Kind wurde der Bedarf an Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB XII festgestellt. Um dieses Kind mit Behinderung weiter in der Gruppe betreuen und fördern zu können, hat der Träger die Durchführung einer Einzelintegration beantragt.
Sowohl die Eltern als auch das Kita-Team befürworten die Weiterbetreuung dieses Kindes. Auch pädagogische Gründe sprechen für einen weiteren Verbleib des Kindes in vertrauter Umgebung.
Neben anderen Rahmenbedingungen wie die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft mit einem Stundenkontingent von 10 Stunden,
ist für die Dauer der Einzelintegrationsmaßnahme dieses Kindes die Kindergartengruppe auf 20 Plätze abzusenken.
Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium -Referat Kindertagesstätten- beantragt werden.
51.42 
Hannover / 04.06.2014