Drucksache Nr. 1262/2018:

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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1262/2018
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Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

der Erneuerung des Geh- und Radweges auf der Südseite der Wülfeler Straße im Bereich der Einmündung Laatzener Straße im Rahmen des Sonderprogramms für Straßenerneuerung wie vom Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit DS 15-0446/2018 (Anlage 1) vorgeschlagen sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Berücksichtigung von Gender -Aspekten


Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neuplanung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden. Eine 2. Staffel wurde durch die Stadtbezirksräte im Jahr 2015 auf den Weg gebracht.

Im Rahmen der Beratung der Ursprungsdrucksache 15-0300-2018 am 14.03.2018 im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode wurde der interfraktionelle Änderungsantrag 15-0446-2018 (s. Anlage 1) beschlossen.

Der Änderungsantrag hat zum Inhalt, dass die Forbacher Straße als lfd. Nr. 4 der vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Liste gestrichen und nicht erneuert wird (Beschlussrecht des Bezirksrats).

Stattdessen soll der Geh- und Radweg auf der Südseite der Wülfeler Straße im Bereich der Einmündung der Laatzener Straße nach Prüfung der Eignung durch die Verwaltung in das Programm aufgenommen und erneuert werden.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Eignung des vorgeschlagenen Geh- und Radweges für die Aufnahme geprüft und festgestellt, dass der Geh- und Radweg aufgrund des Zustandes für das Programm geeignet ist. Umplanungsbedarf besteht ebenfalls nicht. Straßenausbaubeiträge fallen nicht an, da es sich hier um einen nicht abrechnungsfähigen Teilstreckenausbau handelt.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 107 Straßen sind in der ersten und zweiten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen ab 2019 erneuert werden.

66.3 
Hannover / 23.05.2018