Drucksache Nr. 1262/2014:
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT)

Inhalt der Drucksache:

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1262/2014
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Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT)

Antrag,

dem Beitritt der Stadt Hildesheim und der Gemeinde Hohenhameln zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 3. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien HannIT AöR“ (HannIT) zuzustimmen (Anlage 1). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger in Ergänzung zu den öffentlich-rechtlichen Verträgen über die gemeinsame kommunale Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ vom 30.05.2011, vom 30.06.2011 und vom 30.04.2013 und über die Satzung zur 3. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (Anlage 2) abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei der Änderung der Beteiligungsverhältnisse nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

Als weitere nicht regionsangehörige Kommunen haben die Stadt Hildesheim und die Gemeinde Hohenhameln Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 18.11.2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Rat der Gemeinde Hohenhameln wurde der Beschluss am 26.09.2013 gefasst.

In diesem Zusammenhang wurde in Absprache mit dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Anstaltssatzung in wenigen Punkten verändert. So wurde das Stammkapital [§ 1 (5)] - durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Die Regelung zum Drittgeschäft im § 2 (5) wurde klarer definiert, außerdem wurde § 14 der Satzung (Kündigung der Vereinbarung) gestrichen, weil diese Regelung im Öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 9) übernommen wurde. Des Weiteren wurde im Öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Präambel ein Hinweis auf alle vorherigen Öffentlich-rechtlichen Verträge zur HannIT aufgenommen, weil alle bisher geschlossenen Vereinbarungen nebeneinander existieren. Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.
20.21 
Hannover / 04.06.2014