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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 - Aronstabweg
Satzungsbeschluss
Antrag,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1814 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der aktualisierten Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Schaffung von Wohnbebauung wirkt sich auf Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1814 hat vom 11. Februar bis zum 10. März 2016 öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum sind keine gegen die Planung gerichteten Stellungnahmen eingegangen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
61.13
Hannover / 26.05.2016