Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
die 198. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit der Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss)
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Anlass und Kern der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Entwicklung eines hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandortes, der sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen ist. Frauen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die möglichst verkehrsgünstig zu erreichen sind.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2107 / 2006 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0268 / 2007 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die 198. Änderung des Flächennutzungsplanes dient in erster Linie dazu, zusammen mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1693 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandortes auf der Fläche zwischen Bahnstrecke, Berliner Allee und Gutenberghof zu schaffen. Über diesen Bereich hinaus soll auch für die benachbarten Flächen die Bauflächen-Darstellung den beabsichtigten Entwicklungen bzw. standortgemäßen Entwicklungsmöglichkeiten angepasst werden.
Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 08.02.2007 mit Frist bis zum 12.03.2007 gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die eingegangenen Stellungnahmen, soweit erforderlich mit Anmerkung der Verwaltung versehen, aufgeführt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 22.03.2007 beschlossene Entwurf der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung haben in der Zeit vom 05.04.2007 bis 04.05.2007 öffentlich ausgelegen.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und seiner Begründung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt ebenfalls nicht vor.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 198. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden in den Verfahren nach
§ 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung zur 198. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 198. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB