Drucksache Nr. 1260/2014:
IGS Südstadt, Erstellung einer temporären Mensa

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1260/2014
3
 

IGS Südstadt, Erstellung einer temporären Mensa

Antrag,

  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Erstellung einer temporären Mensa auf dem Gelände der IGS Südstadt in Höhe von insgesamt 505.000,- € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 96.000 €

    sowie
  2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn

    zuzustimmen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21801305
IGS Südstadt, Ausbau zur IGS
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 125.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 62.500,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -187.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 42 S - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21801
Gebäudemanagement
IGS
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 476.000,00 €
Abschreibungen 18.800,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.700,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -499.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -499.500,00 €
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten in Höhe von insgesamt 62.500.- € (28.300,- € für bewegliches Kücheninventar und 34.200,- € für loses Mobiliar) im Teilfinanzhaushalt 42 S.
Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Sach- u. Dienstleistungen
Einmalig werden 380.000,- € benötigt, hinzu kommen jährlich 96.000,- € für Miete und Versicherung der Raummodule.

Die Raumausweitung führt zu höheren Aufwendungen für Energie und Reinigung, die zur Zeit noch nicht näher beziffert werden können.

Abschreibungen
10% von 187.500,- €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 187.500,- €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 119.500,- € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21801 Integrierte Gesamtschulen.

Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt 2014 des Fachbereiches Gebäudemanagement stehen bei der Investitionsmaßnahme 21801305 (IGS Südst., Ausbau zur IGS) Mittel in Höhe von 125.000,- € zur Verfügung. 380.000,- € sind im Teilergebnishaushalt 19, Produkt 11118 veranschlagt. Die Miete der Modulbauten in Höhe von jährlich 96.000 € erfolgt aus dem Ansatz für Mieten und Pachten.

Begründung des Antrages

Die IGS Südstadt hat ihren Betrieb beginnend im Schuljahr 2013/14 mit insgesamt 4 Klassen aufgenommen.
Ausgehend von einem gleichbleibenden Anwahlverhalten ist davon auszugehen, dass der Schulstandort der IGS Südstadt langfristig zur schulischen Versorgung benötigt wird.

Aktuell erfolgt die Vorbereitung der Verfahren zur Sanierung und Erweiterung der IGS Südstadt im unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der derzeitigen Bertha-von Suttner-Schule.
Mit einem Baubeginn ist in 2016 zu rechnen, mit der Fertigstellung in 2018 (sofern finanziert und beschlossen).

Die Mittagessenversorgung der Schülerinnen und Schüler ist Bestandteil des Unterrichts-
konzepts; da das Gebäude jedoch derzeit über keine Mensa verfügt, nutzen die Schüler die Mensa der ca. 500 m entfernt liegenden Elsa-Brändström-Schule mit. Deren Kapazitäts-
grenze ist jedoch mit den 103 Schülern des aktuellen Jahrgangs der IGS Südstadt zusätz-
lich zu den eigenen Schülern bereits erreicht.
Weitere verfügbare Mensakapazitäten sind weder hier noch an anderen Schulstandorten in der Südstadt vorhanden.

Damit die in den nächsten drei bis vier Jahren bis zur Fertigstellung der im Zuge der Erweiterung neu zu errichtenden Mensa auf bis zu 600 Köpfe anwachsende Schülerschaft auch weiterhin mit Mittagessen versorgt werden kann, ist somit die Errichtung einer temporären Mensa in Modulbauweise die einzige Lösung.
Hierfür wurden mehrere Standorte auf dem Schulgelände oder in der näheren Umgebung auf ihre Eignung untersucht und mit den fachlich Beteiligten aus Schulverwaltung, Fach-
bereich Umwelt und Stadtgrün, Unterer Denkmalschutzbehörde sowie gemeinsam mit der Schulleitung erörtert.
Kurzfristig und mit angemessenem Aufwand realisierbar erscheint nur der Standort auf dem befestigten Schulhof südlich des Sporthallentrakts.

Maßnahmenbeschreibung
Es wird ein eingeschossiges Modulgebäude mit einer Kapazität von 480 Schülern in 3 Durchgängen errichtet und für drei bis vier Jahre vorgehalten.
Das Gebäude ist mit einer Ausgabeküche und einem Speiseraum ausgestattet und erhält WC-Anlagen für Jungen und Mädchen sowie ein Behinderten-WC.
Nähere Angaben siehe Anlage 1.

Terminplanung
Die Errichtung des Modulgebäudes soll in den Sommerferien erfolgen.
19 .1
Hannover / 04.06.2014