Drucksache Nr. 1258/2022:
Grundsanierung einer Stützwand an der Bornumer Straße in Hannover Linden-Süd

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
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1258/2022
2
 

Grundsanierung einer Stützwand an der Bornumer Straße in Hannover Linden-Süd

Antrag,


der Mittelfreigabe von 700.000 € und dem Baubeginn zur Grundinstandsetzung der Stützwand an der Bornumer Straße, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen:

Kostenstelle: 66320541
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Brückenunterhaltung
Anteiliger Ansatz 2022: 700.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 700.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -700.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -700.000,00 €

Begründung des Antrages und Darstellung der Maßnahme


Ausgangslage

Die zu sanierende Stützwand an der Bornumer Straße liegt im Stadtteil Linden-Süd. Sie beginnt an der Einmündung zur Marianne-Baecker-Allee und verläuft an der südlichen Nebenanlage der Bornumer Straße weiter in westliche Richtung (Anlage 1). Die Wand dient der Geländeabfangung zum tieferliegenden Gewerbe- und Industriegelände der Firmengrundstücke von Hornbach und KOMATSU GERMANY. Sie weist eine Länge von 283,50 m und eine maximale Höhe von 6,57 m auf.

Die Stützwand wurde 1968 in Form einer Winkelstützwand in Stahlbetonbauweise errichtet. Sie ist in 20 Blöcke unterteilt. Mit Ausnahme des ersten und letzten Blocks haben die übrigen Blöcke eine Länge von 15 Metern. Die Wandhöhe variiert von 3,20 m bis zu 6,57 m. Auf der Wand befindet sich ein ca. 3,0 m hoher Zaun als Absturzsicherung und Einhausung des tieferliegenden Geländes.

Äußerlich erkennbare Schäden an dem Bauwerk sind schon länger bekannt (Anlage 2). Im Frühjahr dieses Jahres wurde die Stützwand nachgerechnet. Es konnte eine ausreichende Tragfähigkeit nachgewiesen werden. Zudem erfolgten Bauwerksuntersuchungen und detaillierte Schadensfeststellungen (Anlage 2). Grundsätzlich ist eine weitere Nutzung des Bauwerkes ohne Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit nach Ausführung von Instandsetzungs- und Schutzmaßnahmen möglich. Aus der Nachrechnung und den Untersuchungen ergibt sich der gesamte Umfang der im Folgenden beschriebenen Grundinstandsetzung.

Grundinstandsetzung

Beschreibung des gesamten Umfangs der Grundinstandsetzung:


- Die Zaunanlage auf der Stützwand ist abgängig und wird zurückgebaut.
Die Wandanrainer (Baumarkt Hornbach und KOMATSU GERMANY) werden nach Instandsetzungsende auf eigene Kosten einen neuen Zaun auf der Wand installieren, da dieser ihrer Geländeeinfriedung dient.
- Der Stützwandkopf ist auf gesamter Länge abgängig. Hier erfolgt ein Rückbau bis ca. 50 cm Tiefe und im Anschluss der Neuaufbau in Stahlbetonbauweise.
- Die luftseitigen Wandflächen besitzen teilweise zu geringe Betondeckungen, lokale bis flächige Schäden in Form von Betonabplatzungen, freiliegender Bewehrung, und Hohlstellen. Diese werden entsprechend instandgesetzt.
- Alle sichtbaren Wandflächen werden abschließend gereinigt und erhalten ein Oberflächenschutzsystem zur Erhöhung des Bewehrungskorrosionsschutzes und somit der Dauerhaftigkeit. Im öffentlich zugängigen Bereich wird zudem ein Graffiti Schutz aufgetragen.
- Die Füllstoffe der Wandfugen zwischen den einzelnen Blöcken sind abgängig und werden erneuert.
Die Gesamtkosten für die Sanierung des Bauwerkes belaufen sich auf ca. 700.000 €.

Bauablauf

Die Instandsetzung des Bauwerkes erfolgt beginnend an der Marianne-Baecker-Allee in vier aufeinanderfolgenden Bauabschnitten. Dies dient der bestmöglichen weiteren Nutzung der wandangrenzenden Flächen des Gewerbe- und Industriegeländes.



Die wandangrenzende Nebenanlage der Bornumer Straße wird während der Gesamtmaßnahme voll gesperrt (stadteinwärts), da diese Flächen als Arbeitsraum und Baustelleneinrichtungsfläche benötigt werden. Der Rad- und Fußverkehr wird westlich der Baumaßnahme mit einer temporären Ampelanlage über die Bornumer Straße auf die nördliche Nebenanlage geführt. An der Ampelanlage der Kreuzung zur Marianne-Baecker-Allee erfolgt dann die Rückführung auf die südliche Nebenanlage.

Die Bauzeit ist für Anfang August bis Ende November 2022 vorgesehen.
66.3 
Hannover / 03.05.2022