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Bebauungsplan Nr. 1369, 2. Änderung - Einkaufszentrum Altwarmbüchen -
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
die Aufstellung des Bebauungsplanes 1369, 2. Änderung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, das Einkaufszentrum Altwarmbüchen neu auszurichten und umzugestalten, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Der Stadt entstehen durch die Änderung des Planungsrechtes keine Kosten, da der durch die Planung begünstigte Grundstückseigentümer alle diesbezüglichen Kosten für externe Plaungsleistungen und Fachgutachten übernimmt. Näheres dazu soll in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und den beteiligten Kommunen geregelt werden.
Begründung des Antrages
Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 1369, 1. Änderung ermöglicht im Zusammenwirken mit dem Bebauungsplan Nr. 2/149, 2. Änderung der Gemeinde Isernhagen die Erweiterung des vorhandenen Einkaufszentrums auf bis zu 44.000 m² Verkaufsfläche für freie Sortimente oder – alternativ – auf bis zu 40.000 m² für Möbel und max. 24.000 m² für freie Sortimente. Für beide Varianten hat der Eigentümer des Einkaufszentrums Planungen entwickelt, die aber zu keiner funktional und städtebaulich befriedigenden Lösung führten.
Der Eigentümer des Einkaufszentrums hat der Landeshauptstadt Hannover und der Gemeinde Isernhagen eine weitere Planungsvariante vorgelegt, die eine Umgestaltung des Einkaufszentrums im westlichen Grundstücksbereich und die Neuerrichtung eines Möbelhauses im östlichen Grundstücksbereich beinhaltet. Die geplante Verkaufsfläche bleibt innerhalb der oben genannten Grenzen. Ein wesentliches Merkmal der neuen Planung besteht darin, dass die bisher auf isernhagener Gebiet befindlichen Fachmärkte für Elekrtogeräte (Saturn) und für Spielzeug (Toys"R"Us) in den südlichen Teil des Einkaufzentrums, und damit auf hannoversches Gebiet verlagert werden und dass das geplante Möbelhaus weitestgehend auf isernhagener Gebiet errichtet wird. Die Stellplätze werden teils in einem Parkhaus, teils zwischen den beiden Baukörpern angeordnet.
Die jetzt vorliegende Alternative sieht eine städtebaulich klare Trennung zwischen Einkaufszentrum und Möbelhaus vor und bindet den Komplex auch besser in das Straßennetz der Gemeinde Isernhagen ein. Die neue Planung erfordert eine Änderung der beiden betroffenen Bebauungspläne insbesondere in Bezug auf die Lage der überbaubaren Fläche. Diese Änderung soll in enger Abstimmung mit der Gemeinde Isernhagen durchgeführt werden.
61.13
Hannover / May 28, 2011