Antrag Nr. 1255/2023:
Änderungsantrag von Ratsherr Böning (Die Hannoveraner) zu Drucks. Nr. 0818/2023: Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover hier: Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten („Brötchentickets“)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Ratsherr Böning (Die Hannoveraner) zu Drucks. Nr. 0818/2023: Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover hier: Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten („Brötchentickets“)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

1. Das kostenfreie Kurzzeitparken (sogenannte „Brötchentaste") an Parkscheinautomaten bleibt erhalten.

2. Das noch bis zum 31.12.2026 geltende kostenlose Parken für E-Autos auf öffentlichen Parkplätzen wird mit Wirkung zum 01.06.2023 aufgehoben

Begründung

Lt. Verwaltung werden mit den Wegfall der sog. Brötchentaste ab 2024 jährliche Mehreinnahmen von ca. 100.00€ erzielt...
Dem gegenüber stehen für das Umrüsten der vorhandenen 285 Parkscheinautomaten einmalige Kosten in Höhe von 85.000€.

Statt einer Abschaffung der sogenannten „Brötchentaste" sollte das kostenfreie Parken für E-Autos auf öffentlichen Plätzen möglichst zum 01.06.2023 abgeschafft werden.

Hierdurch würden - bedingt durch eine deutlich steigende Anzahl von E-Autos- mittelfristig sicherlich entsprechend höhere Mehreinnahmen erzielt werden, so dass im Gegenzug auf eine Abschaffung des kostenlosen Kurzzeitparkens problemlos verzichtet werden kann.



(Ein Beispiel: Momentan beträgt die Parkgebühr in der City 1,30 Euro für 30 Min.
Im Jahr 2021 gab es ca 7100 E-Autos in Hannover. Mittlerweile durften es deutlich mehr sein.
Wenn jedes dieser 7100 E-Autos nur 1x pro Monat für 30 Min parkt und dabei die "normale" Gebühr
von 1,30 Euro bezahlt wird, dann würden allein so schon Einnahmen von ca 110.000 Euro pro Jahr
erzielt werden.)

"Zu Beginn" mag es richtig gewesen sein, die E-Mobilität mit solchen Maßnahmen wie dem kostenlosen Parken für E-Autos zu fördern.

Mittlerweile gibt es jedoch keine wirkliche Notwendigkeit mehr für diese Maßnahme. Zumal die E-Mobilität auch zukünftig noch steuerlich gefördert wird.

Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Autofahrer und Autofahrerinnen sollten daher die E-Autos beim Thema Parkgebühren genauso behandelt werden wie die KfZ mit Verbrennungsmotor.