Informationen:
Beratungsverlauf:
- 01.06.2023: Ratsversammlung: Gegen 4 Stimmen abgelehnt.
Antragsteller(in):
Ratsherr Jens Böning
Ratsherr Jens Böning
1. Das kostenfreie Kurzzeitparken (sogenannte „Brötchentaste") an Parkscheinautomaten bleibt erhalten.
2. Das noch bis zum 31.12.2026 geltende kostenlose Parken für E-Autos auf öffentlichen Parkplätzen wird mit Wirkung zum 01.06.2023 aufgehoben
Statt einer Abschaffung der sogenannten „Brötchentaste" sollte das kostenfreie Parken für E-Autos auf öffentlichen Plätzen möglichst zum 01.06.2023 abgeschafft werden.
Hierdurch würden - bedingt durch eine deutlich steigende Anzahl von E-Autos- mittelfristig sicherlich entsprechend höhere Mehreinnahmen erzielt werden, so dass im Gegenzug auf eine Abschaffung des kostenlosen Kurzzeitparkens problemlos verzichtet werden kann.
Mittlerweile gibt es jedoch keine wirkliche Notwendigkeit mehr für diese Maßnahme. Zumal die E-Mobilität auch zukünftig noch steuerlich gefördert wird.
Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Autofahrer und Autofahrerinnen sollten daher die E-Autos beim Thema Parkgebühren genauso behandelt werden wie die KfZ mit Verbrennungsmotor.