Drucksache Nr. 1254/2009:
212. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Hainholz / Hainhölzer Markt

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Nord
  • Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1254/2009
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

212. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Hainholz / Hainhölzer Markt

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 212. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Beabsichtigt ist die nachhaltige Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. Das geplante Nahversorgungszentrum ist fußläufig von einer großen Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen. Damit trägt die Planung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände für nicht mobile Bevölkerungsgruppen bei. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind. Mit einer ergänzenden Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtung wird das Angebot an Betreuungsplätzen für diese Bevölkerungsgruppe erhöht.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0259 / 2009 - Beschluss zum Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit
Nr. 0260 / 2009 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtteil Hainholz verfügt gegenwärtig nicht über einen integrierten zentralen Bereich, der der Nahversorgung dient. Dieser Mangel tritt vor allem in den dicht besiedelten südlichen Bereichen des Stadtteils zutage. Ein Defizit besteht vor allem durch die fehlende Vertriebsform eines sog. Vollsortimenters an einem verbrauchernah gelegenen Standort. Wesentlicher Teil des Programms "Soziale Stadt Hainholz" ist daher, diesem Mangel abzuhelfen. Mit dem Bereich zwischen Schulenburger Landstraße und Voltmerstraße, unmittelbar südlich der ehemaligen Niedersachsenring-Trasse, ist ein geeigneter Standort gegeben, der auch fußläufig von der umgebenden Wohnnutzung erreicht werden kann.

Zur Verwirklichung dieses städtebaulich bedeutsamen Ziels wird von einem Investor ein konkretes Vorhaben entwickelt, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1716 aufgestellt wird. Mit ihm ist u.a. eine nahversorgungsbezogene Einzelhandels-Verkaufsfläche von rd. 5.500 m² vorgesehen. Angesichts dieser Größenordnung ist die Entwicklung aus den Darstellungen des Flächennutzungsplan bzgl. der Art der baulichen Nutzung (Wohnbaufläche) nicht mehr gegeben. Der Flächennutzungsplan muss daher ebenfalls geändert werden.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 06.03.2009 mit Frist bis zum 13.04.2009 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 19.03.2009 beschlossene Entwurf der 212. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02.04.2009 bis 04.05.2009 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Auch von Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 212. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 212. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 212. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 25.05.2009