Drucksache Nr. 1253/2013 E1:
Standorte für Mountainbikeparcours

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ratsversammlung
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Eilenriedebeirat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1253/2013 E1
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Standorte für Mountainbikeparcours

Antrag,

1. dem Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel (Drs.-Nr. 15-1499/2013) zuzustimmen

(Beschluss vom 13.06.2013, Abstimmungsergebnis 13/4/0, Anlage 1).
2. den Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel (Drs.-Nr. 15-1500/2013) abzulehnen.
(Beschluss vom 13.06.2013, Abstimmungsergebnis 12/1/4, Anlage 2)
Begründung zu 1.
Die Verwaltung wird als Ausgleich für den Bau eines Mountainbikeparcours in der Eilenriede einen Reitweg in der Nördlichen Eilenriede aufheben (Anlage 3), der zukünftig verzichtbar ist. Der Weg ist 1,7 km lang bei einer maximalen Breite von 2 m. Die Anlage des Mountainbikeparcours in der Eilenriede stellt jedoch keinen Eingriff im Sinne des BNatSchG dar, da die Beeinträchtigungen durch den Einbau von kleinen Erdhügeln mit sauberem bindigem Bodenmaterial nicht erheblich sind.

Die vorgesehene Fläche an der Adolf-Ey-Straße ist in Teilen durch den Bau des Rodelhügels mit seinen zwei Auslaufstrecken (deutlich erkennbar in der Anlage 1 der Drs.-Nr. 1253/2013) in keinem natürlichen Zustand mehr. Fremdmaterial (in diesem Fall kieshaltiger, bindiger Boden) wurde eingebracht und der Boden ist verdichtet. Vegetation befindet sich auf diesen beanspruchten Flächen nicht mehr.

Begründung zu 2.
Die vorgeschlagene Brachfläche östlich der Sportanlage des VfB Wülfel ist als Sporterweiterungsfläche im B-Plan 928 vorgesehen. Sie soll für diese Nutzung auch weiterhin zur Verfügung stehen (Anlage 4). Der geplante Mountainbikeparcours soll eine öffentlich zugängliche Anlage werden und ist nicht als Teil einer Vereinssportfläche vorgesehen. Zudem stellt die Fläche von Lage und Erreichbarkeit her keine Alternative zum Rodelhügel an der Adolf-Ey-Straße in der Eilenriede dar. Die Konflikte der missbräuchlichen Nutzung in der Eilenriede wären damit nicht zu lösen.

Aspekte der Unfallvermeidung werden bei der zukünftigen Gestaltung des Mountainbikeparcours berücksichtigt (s. Drucksache Nr. 1253/2013).

Ein Mountainbikeparcours soll nur gebaut werden, wenn es eine Nutzergruppe gibt, die diesen Standort unterstützt und bereit ist, dort mit zu bauen und Verantwortung zu übernehmen. Andernfalls bleiben die Standorte Vorschläge für die Zukunft. Das Votum der beteiligten MountainbikesportlerInnen war eindeutig für die Eilenriede.

Eine kleine Dirtline ist Bestandteil der Planungen und kann je nach Eignung des Standortes gebaut werden (s. Drs. Nr. 1253/2013).

Hinweis auf Verkehrssicherungspflicht in der Eilenriede
Bei Herstellung des Mountainbikeparcours am Rodelhügel an der Adolf-Ey-Straße übernimmt die Stadt die Verkehrssicherungspflicht für die auf der Fläche (ca. 0,2 ha) stehenden Bäume. Das bedeutet, dass fünf Bäume nördlich des Weges am Fuße des Rodelhügels entnommen werden müssen, da von ihnen Gefahr für die zukünftigen NutzerInnen ausgeht. Vier davon sind große, ältere Bäume, die einen hohen Totholzanteil haben, einer der Bäume ist bereits ganz abgestorben. Ein jüngerer Baum ist durch Pilzbefall erheblich geschädigt. Es handelt sich um Rotbuchen, deren Stand- und Bruchsicherheit sich durch Entfernen des toten Holzes allein nicht gewährleisten lässt, da der Verfall weiter fortschreitet und die Holzsubstanz bei dieser Baumart permanent an Stabilität verliert. Deshalb ist eine Entnahme vor Bau des Parcours erforderlich. Einer der Bäume steht direkt am Weg. Er müsste auch ohne Bau der Anlage entnommen werden.

Nach Fertigstellung des Mountainbikeparcours werden auch zukünftig Verkehrssicherungskontrollen und –arbeiten an den Bäumen durchgeführt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei den geplanten Maßnahmen beachtet. Die Anlagen sind für Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männer in gleicher Weise geeignet.

Kostentabelle

s. Drs. Nr. 1253/2013

67.20 / 15.52/ 51
Hannover / 18.09.2013