Drucksache Nr. 1252/2017:
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2016

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
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1252/2017
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Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2016

Antrag,

gemäß § 33 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) zu beschließen

1. über den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2016
2. über den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016
3. über die Entlastung der Betriebsleitung
4. den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 1.013.494,85 € (1.204.033,08 € brutto) an die Landeshauptstadt Hannover auszuschütten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender- Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Neben der Ausschüttung von 1.013.494,85 € an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2016 der Städtischen Häfen Hannover gilt die Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der Fassung vom 27.01.2011. Nach § 33 EigBetrVO beschließt der Rat über den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Nach § 157 NKomVG obliegt die Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebs dem für die Kommune zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer beauftragen oder zulassen, dass im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Diese Drucksache zum Jahresabschluss 2016 beinhaltet eine zeitnahe und detaillierte Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2016 und ersetzt gleichzeitig die separate Informations-Drucksache gemäß § 3 (2) EigBetrVO zum wirtschaftlichen Zwischenbericht II/2016 “.

Die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 27.10.2016 von den Städtischen Häfen Hannover im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016 beauftragt (Informationsdrucksache 1927/2016).
Den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer leitet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 32 Abs. 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister ohne ergänzende Feststellungen zu.

Der erwirtschaftete Jahresgewinn soll in der beantragten Höhe ausgeschüttet und dem städtischen Ergebnishaushalt zugeführt werden.

Die Ausschüttung soll 10 Kalendertage nach gefasstem Ratsbeschluss erfolgen.
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Hannover / 11.05.2017