Drucksache Nr. 1250/2017:
Umwandlung der betrieblichen Einrichtung "Le.onies" der E.ON Kraftwerke GmbH in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte

Inhalt der Drucksache:

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1250/2017
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Umwandlung der betrieblichen Einrichtung "Le.onies" der E.ON Kraftwerke GmbH in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte

Antrag,

zu beschließen,
  • der Umstrukturierung von zwei betrieblichen Krippengruppen (je 12 Plätze für Kinder zwischen 1-3 Jahren, ganztags) der Kindertagesstätte "Le.onies", Tresckowstraße 3, 30457 Hannover, in zwei Krippengruppen mit je 9 öffentlichen und je 3 betrieblichen Krippenplätzen (1-3 Jahre, ganztags) zuzustimmen und
  • dem Impuls Soziales Management e.V. bzw. der Impuls Soziales Management gGmbH als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten, sowie einen erhöhten Mietkostenzuschuss von 1.300 € pro Gruppe und Monat, zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 78.600,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -78.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -78.600,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die ausgewiesenen Gesamtkosten sind um die bisherige Finanzierung für betriebliche Einrichtungen i.H.v. 150 € pro Kind/ Monat für 18 Plätze bereinigt.

Begründung des Antrages

Der Träger Impuls Soziales Management GmbH & Co. KG betreibt in der Treskowstraße 3 seit dem 01.08.2012 eine betriebliche Kindertagesstätte im Auftrag der E.ON Kraftwerke GmbH bzw. PreussenElektra GmbH mit zwei Krippengruppen je 12 Plätze in Ganztagsbetreuung. Die reduzierten Gruppengrößen auf je 12 Kinder resultieren aus den rechtlichen Anforderungen an die Größe der Gruppenräume. Die Räumlichkeiten sowie das Außengelände der Einrichtung sind seinerzeit von PreussenElektra GmbH für die Betriebskrippe umgebaut und hergestellt worden.

Zum 31.07.2017 wurde dem Träger der Betreibervertrag von PreussenElektra GmbH gekündigt. Grundsätzlich würde die Einrichtung damit zum Ende des Kindergartenjahres geschlossen werden müssen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit zum 01.08.2017 die betriebliche Einrichtung in eine öffentlich finanzierte Kindertagesstätte umzuwandeln. Dabei würde die Kindertagesstätte am Standort verbleiben und die Räumlichkeiten von PreussenElektra GmbH durch den Einrichtungsträger angemietet werden. Als Bedingung für diese Variante sollen pro Gruppe weiterhin 3 betriebliche Plätze für PreussenElektra GmbH erhalten bleiben. Im Ergebnis könnten zum neuen Kindergartenjahr insgesamt 18 Plätze für die Kinder des Stadtbezirkes geöffnet werden. Im Stadtbezirk Ricklingen liegt die Betreuungsquote für Krippenkinder bei lediglich 37,3 %. Es werden damit dringend weitere Betreuungsplätze zur Sicherung des Rechtsanspruchs benötigt. Insbesondere im Stadtteil Mühlenberg besteht diesbezüglich ein hoher Handlungsbedarf.

Die Finanzierung wird so aufgebaut, dass pro Gruppe 9 Plätze öffentlich und 3 Plätze weiterhin betrieblich mit 150 € pro Kind und Monat bezuschusst werden. Aufgrund der aus dem Mietverhältnis resultierenden engen finanziellen Rahmenbedingen, kann die Einrichtung nur dann auskömmlich finanziert werden, wenn dem Träger in diesem Einzelfall eine erhöhte Mietkostenpauschale - analog der Regelung für Kindertagesstätten ab drei Gruppen - von 1.300 € (statt 950 €) pro Gruppe und Monat gewährt werden kann. Vor dem Hintergrund der geringen Betreuungsquote sowie der sozialen Situation im Stadtteil Mühlenberg, hält die Verwaltung den erhöhten Mitkostenzuschuss in diesem Einzelfall für gerechtfertigt und notwendig.

Die Kosten für die laufende Förderung stehen im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Aufgrund der Umwandlung wird die Trägerschaft der Einrichtung von Impuls Soziales Management GmbH & Co. KG an den Impuls Soziales Management e.V. übergeben. Da nach den städtischen "Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten" die Rechtsform eines e.V. oder einer gGmbH eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Trägers ist, wird der Übergang der Trägerschaft notwendig. Der e.V. verfügt über eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und ist andernorts als solcher tätig. Im Laufe des Kalenderjahres plant der Träger die Umwandlung der Rechtsform des Impuls Soziales Management e.V. in die Impuls Soziales Management gGmbH durchzuführen, daher soll bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Förderung beider Rechtsformen beschlossen werden.
51.42 
 / 11.05.2017