Drucksache Nr. 1248/2024 N1 E1:
Grunderneuerung und Umgestaltung der Schillerstraße zwischen Andreae-/Mehlstraße und Ernst-August-Platz

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1248/2024 N1 E1
1 (nur online)
 

Grunderneuerung und Umgestaltung der Schillerstraße zwischen Andreae-/Mehlstraße und Ernst-August-Platz

Antrag,

dem Änderungsantrag 15-1649/2024 mit dem ersten Unterpunkt aus dem Stadtbezirksrat Mitte zu folgen und dem zweiten Unterpunkt nicht zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76, Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen zu Punkt 1 werden in der Baumaßnahme integriert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Ursprungsdrucksache bleibt unberührt.

Kostentabelle

Entfällt.

Änderungsantrag 15-1649/2024

Punkt 1

Im Bereich zum Ernst-August-Platz sollte eine Radverkehrsführung auf den Ernst-August-Platz eingeplant werden. Diese Führung für den Radverkehr aus Richtung Innenstadt sollte eine direkte Auffahrt auf den Platz erhalten (und nicht erst im Bereich der Busspur einschwenken können).

Stellungnahme:

Im Bestand ist derzeit für den Radverkehr vom Schillerdenkmal kommend auf den Ernst-August Platz eine Auffahrt eingerichtet. Auch in der Erneuerung der Schillerstraße ist eine Absenkung mit einer 0-Bord-Ansicht für eine komfortable Auffahrt des Radverkehrs auf den Ernst-August Platz direkt im Anschluss an die unbefestigte Baumscheibe vorgesehen. Dazu sind die Pollerabstände so zu wählen, dass auch bei einer schrägen Auffahrt keine Gefährdung des Radverkehrs besteht.

Punkt 2:

Der Raum um den Postbrunnen in der Rosenstraße wird in die Überlegungen zur Umgestaltung der Schillerstraße mit einbezogen, mit dem Ziel, einen Platzcharakter herzustellen. Die Gestaltung der Schillerstraße sollte sich in diesem Bereich auf den Postbrunnen beziehen.


Stellungnahme:

Nach dem städtischen Liegenschaftskataster befindet sich die Fläche des alten Postgebäudes einschließlich der Vorflächen zur Rosenstraße und der Postbrunnen nicht in städtischem Grundbesitz. Somit kann eine Neugestaltung der Vorfläche nicht mit der Umsetzung der Grunderneuerung der Schillerstraße realisiert werden. Die Stadt wird aber auf den Eigentümer zugehen und dessen Mitwirkungsbereitschaft im Sinne einer Aufwertung dieses privaten Bereiches klären.
66.22 
Hannover / Aug 21, 2024